6110 Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren und ggf. Versiegelung der Zähne
Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren und ggf. Versiegelung der Zähne
Gebühren für zahnärztliche Leistungen aus der Gebührenordnung für Zahnärzte vom 5. Dezember 2011
Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte.
Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen. Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit dem 01.01.2012 gültig.
Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren und ggf. Versiegelung der Zähne
Eingliederung eines Bandes zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel
Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und ggf. Versiegelung des Zahnes
Eingliederung eines Teilbogens
Eingliederung eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen umfassend, je Kiefer
Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung (z.B. Headgear)
Eingliederung einer Kopf-Kinn-Kappe
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und/oder Erweiterung von herausnehmbaren Behandlungsgeräten einschließlich Abformung und Wiedereinfügen, je Kiefer und je Sitzung einmal berechnungsfähig.
Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen
Eingliedern von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen (z. B. Mundvorhofplatte) einschließlich Anweisung zum Gebrauch und Kontrollen.