Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche K2 - GKV
Eingliedern eines Aufbissbehelfs zur Unterbrechung der Okklusionskontakte ohne adjustierte Oberfläche
Unsere Abrechnungsbeispiele entstehen aus einer Vielzahl von konkreten Fällen die wir über die Jahre als Abrechnungsdienstleister zusammengetragen haben.
Das fundierte Wissen der Abrechnungsexperten von ZMV+ gibt ihnen praktische Anregungen und zeigt Ihnen Abrechnungsmöglichkeiten auf.
Der Fokus liegt hier auf den außergewöhnlichen, komplexeren Abrechnungsfällen. Unter anderem finden Sie Beispiel zu Abrechnungen die, die Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen oder Basistarifversicherte betreffen.
Aufwendige oder neue Behandlungsmethoden erfassen wir beispielhaft und erweitern diese ständig. Hinweise und Informationen zu den Richtlinien, sowie relevante Kommentare sind den Beispielen beigefügt.
Über unsere Suchfunktion können Sie gezielt Abrechnungsbeispiele finden.
Selbstverständlich hat jede Zahnarztpraxis ihre ganz individuelle Methode und Vorgehensweise. Die Beispiele erheben keinesfalls den Anspruch allumfassend und abschließend gestaltet zu sein.
Anregungen zu weiteren Praxis - Beispielen nehmen wir sehr gerne entgegen.
Senden Sie eine E-Mail an: abrechnungsreferat@zmvplus.de
Eingliedern eines Aufbissbehelfs zur Unterbrechung der Okklusionskontakte ohne adjustierte Oberfläche
Aufbissschiene aus LAMItec® nach Prof. Hinz: Abrechnung über GOZ
Anfertigung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche zur Unterbrechung der Okklusionskontakte
Auffüllen eines Brückenankers nach Extraktion
Auffüllen eines Brückenankers nach Extraktion
Lappen-OP regio 43-45, Aufbau der parodontalen Knochendefekte mit Knochenersatzmaterial
43,33 Austausch der Retensionsringe im Sekundärteil einer implantatgetragener Prothese - Ausnahmeindikation nach ZE-Richtlinie 36
43,33 Austausch der Retensionsringe im Sekundärteil einer implantatgetragener Prothese - keine Ausnahmeindikation nach ZE-Richtlinie 36
01.07. Der Patient legt eine Bescheinigung seiner privaten Krankenversicherung vor, aus der hervorgeht, dass er im Basistarif versichert ist. Der Patient ist absolut nicht in der Lage finanzielle Zuzahlungen zu leisten.
Geistig behinderter Patient kommt mit Pflegeperson in die Praxis, hat Beschwerden regio 38