Austausch Retentionsringe bei Locatoren, RiLi 36b erfüllt - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/gleichartige Versorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
GOZ
BEB '97
BEB Zahntechnik
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

43,33 Austausch der Retensionsringe im Sekundärteil einer implantatgetragener Prothese - Ausnahmeindikation nach ZE-Richtlinie 36

TP                
R                
Bfeeeeeeeeeeeeeef
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
Bfeeeeieeeeieeeef
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
12.08.BEMA
Ä1
Beratung 199
12.08.ukBEMA
100a(i)
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese kleinen Umfanges (ohne Abformung)13030
12.08.33,43GOZ
5090
Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach der Nummer 5080 211012.37
Gesamt: 51.37

Berechnungsfähige Materialien

Material: Retensionseinsätze

Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

  • Gleichartig

löst Festzuschuss aus

  • 1 x 7.7

 

Schnittstellenkommentar BEMA-GOZ der KZBV vom 01.06.2015:

  1. Eine Leistung nach der Nr. 5090 GOZ ist mit Versicherten der GKV im Rahmen von gleich- und andersartigem Zahnersatz vereinbarungsfähig.
  2. Die Wiederherstellung der Friktion einer Teleskopkrone ist nach Nr. 5090 GOZ vereinbarungsfähig, da eine vergleichbare Leistung im Leistungskatalog der GKV nicht enthalten ist.
  3. Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wurzelstiftkappen sind nach Nr. 100b(i) BEMA abrechnungsfähig.
  4. Das Auffüllen eines Sekundärteleskops bei einer Prothesenerweiterung ohne weitergehende Maßnahme ist nach Nr. 100a(i) BEMA abrechnungsfähig.
  5. Gebogene oder gegossene Halteelemente oder Auflagen sind keine Verbindungselemente im Sinne der Nr. 5080 GOZ. Eine Wiederherstellung der Funktion von Halte- und Stützelementen kann nicht nach der Nr. 5090 GOZ berechnet werden.
  6. Die Nr. 5090 GOZ ist auch neben den Nrn. 100a(i), b(i) BEMA vereinbarungsfähig, wenn darüber hinaus die Funktion des herausnehmbaren Zahnersatzes gleichzeitig wiederhergestellt wird.