2700 Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen

Gebührenziffer:
2700
Behandlungsbereich:
Schienen und Aufbissbehelfe

Beschreibung

Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen (z. B. Verbandsplatte, Pelotte) am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
39
Abrechenbar je:
Kiefer

Kommentare / Hinweise

  1. abrechenbar je Kiefer
  2. zusätzlich berechenbar sind Praxisverbrauchsmaterial (Abformmaterialien, Kunststoff, Draht, weitere Schienungs- und Fixationselemente), Versandkosten an das gewerbliche Labor, Zahntechnische Leistungen: Material- und Laborkosten z.B. für Stütz-, Halte- und Hilfsvorrichtungen oder Schienen/Schienungen
  3. Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Abrechnungsbeispiele

Privat abrechnen

Punktzahl:
350
(1) 20,40 (2.3) 46,92 (3.5) 71,40
Abrechenbar je:
Kiefer

Leistungsinhalt

  • Die Leistung ist z. B. abrechenbar für Verbandplatten nach chirurgischen oder parodontal-chirurgischen Eingriffen, für Schnarch-Therapie-Geräte, Trinkplatten bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und das Eingliedern von Bohrschablonen zur Positionierung von Implantaten.

Kommentare

  1. Verbandplatten im Zusammenhang mit chirurgischen Maßnahmen können nach der Nr. Ä2700 berechnet werden.
  2. abrechenbar je Kiefer
  3. zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
  4. zzgl. Material- und Laborkosten gem. § 9 GOÄ
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht