Umarbeitung der vorhandenen OK Prothese zur Verbandsplatte nach chirurgischem Eingriff - PKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Schienen und Aufbissbehelfe

Abrechnungsbereiche

GOZ
GOÄ
BEB '97
BEB Zahntechnik
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Umarbeitung der vorhandenen OK Prothese zur Verbandsplatte nach chirurgischem Eingriff

01.08.: Symptombezogene Untersuchung und Beratung. Pat. kommt mit Beschwerden in die Praxis. Die Zähne 17,14,24,25 sind stark zerstört und müssen entfernt werden. Pat. nimmt starke Blutverdünner daher keine sofortige Extraktion möglich. Aufgrund der vermutlich starken Nachblutung Pat. über Verbandsplatte aufgeklärt. Pat. ist damit einverstanden, dass die alte Prothese zur Verbandsplatte umgearbeitet wird. Vor der Extraktion muss mit Hausarzt und Karologen das Absetzten der Medikation besprochen werden.

15.08.: Pat. kommt in die Praxis für Abformung und Abgabe der Prothese zum Umarbeiten. Termin ist morgen für die Extraktion der Zähne. Absetzen der Medikation wurde bereits mit Absprache der behandelnden Ärzte geklärt.

16.08.: Pat. kommt zur Extraktion und Einsetzen der Verbandsplatte. Oberflächen und Infiltrationsanästhesie der Zähne 17, 14, 24, 25. Osteotomie der Zähne notwendig da diese mehrfach gebrochen sind beim Versuch der Entfernung. Stillen einer übermäßigen Blutung durch Knochenbolzung regio 24,25 notwendig. Plastische Deckung der offenen Kieferhöhe regio 17. Einsetzen der Verbandsplatte. Pat. wurde über Verhalten nach der Extraktion besonders aufgrund der Mund-Antrum-Verbindung im 1. Quadranten aufgeklärt.

17.08.: Nachkontrolle

23.08.: Nahtentfernung regio 17, 14, 24, 25

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.08.GOÄ
Ä1
Beratung auch mittels Fernsprecher199
01.08.GOÄ
Ä5
Symptombezogene Untersuchung1804.66
16.08.17,14,24,25GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich2303.37
16.08.17,14,24,25GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie46013.5
16.08.17,14,24,25GOZ
3030
Entfernung eines Zahnes / Implantats durch Osteotomie435078.74
16.08.GOZ
0500
Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder zu den Leistungen nach den Nummern 4090 oder 4130140022.5
16.08.25,24GOZ
3060
Stillung einer Blutung durch Abbinden/Umstechen/Bolzung, je Op.-Gebiet11407.87
16.08.17GOZ
3090
Plastischer Verschluss eröffnete Kieferhöhle137020.81
16.08.OKGOÄ
2700
Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen13939
17.08.17,14,24,25GOZ
3290
Kontrolle nach chirurgischem Eingriff2556.19
23.08.17,14,24,25GOZ
3300
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff2657.31
Gesamt: 212.95

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial
  • Anästhetikum
  • ggf. Atraumatisches Nahtmaterial

 

Hinweise zur Abrechnung

  • Verbandplatten im Zusammenhang mit chirurgischen Maßnahmen können nach der Nr. Ä2700 berechnet werden.
  • abrechenbar je Kiefer
  • zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
  • zzgl. Material- und Laborkosten gem. § 9 GOÄ