C. Nicht gebietsbezogene Sonderleistungen

Allgemeine Bestimmungen zum Teil CI
Wundverbände nach Nummer 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung), Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.

Allgemeine Bestimmungen zum Teil CII (Auszug)
Die Leistungen nach den Nummern Ä252 bis Ä258 und Ä261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.

204 Kompressionsverband

GOÄ
Wundverband mit komprimierender Wirkung
BEMA Bewertungszahl:
11
Punktzahl:
95

250 Blutentnahme aus der Vene

GOÄ
Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle oder Katheter aus der Vene
Punktzahl:
40

251 Blutentnahme aus der Arterie

GOÄ
Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie
Punktzahl:
60

253 Injektion, intravenös

GOÄ
Injektion
BEMA Bewertungszahl:
8
Punktzahl:
95

267 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion

GOÄ
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung/Körperregion
BEMA Bewertungszahl:
80
Punktzahl:
80

297 Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung

GOÄ
Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung einschließlich Fixierung
Punktzahl:
45

300 Punktion eines Gelenks

GOÄ
Punktion eines Gelenks
Punktzahl:
120

303 Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächlicher Körperteile

GOÄ
Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächlicher Körperteile
Punktzahl:
80

370 Einbringung des Kontrastmittels

GOÄ
Einbringen eines Kontrastmittels zur Untersuchen von Körperhöhlen oder -gängen
Punktzahl:
200

380 Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)

GOÄ
Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)
Punktzahl:
30

440 Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops

GOÄ
Anwendung eines Operationsmikroskops
Punktzahl:
400

447 Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind

GOÄ
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind
Punktzahl:
650

448 Betreuung Aufwachen größer 2 Std. nach ambulanter Anästhäsie/Narkose

GOÄ
Betreuung Aufwachen größer 2 Std. nach ambulanter Anästhäsie/Narkose
Punktzahl:
600

Ä399 Oraler Provokationstest

GOÄ
Oraler Provokationstest
Punktzahl:
200