200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher
GOÄ
Wundverband
BEMA Bewertungszahl:
5
Punktzahl:
45
Allgemeine Bestimmungen zum Teil CI
Wundverbände nach Nummer 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung), Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.
Allgemeine Bestimmungen zum Teil CII (Auszug)
Die Leistungen nach den Nummern Ä252 bis Ä258 und Ä261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.