181a Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten persönlich oder fernmündlich
Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten, persönlich oder fernmündlich
EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 2 und 2h SGB V
Der EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab gemäß § 87 Abs. 2 und 2h1 SGB V bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.
Der Inhalt des Leistungsanspruchs der Versicherten und der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung ergibt sich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB V aus den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in Verbindung mit dem EBM Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen.
Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten, persönlich oder fernmündlich
Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten
b) im Rahmen eines Telekonsils
Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, persönlich oder fermündlich
Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V
b) im Rahmen eines Telekonsils
Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal durch einen konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau, einzeitig
Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal, durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig
Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied
Schriftliche Niederlegung eines Heil- und Kostenplanes
Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Vollkrone
Versorgung eines Einzelzahnes durch eine vestibulär verblendete Verblendkrone