99b Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen:Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der BissverhältnisseHalbe Bew.-Zahl nach Nr. 96 oder 97
Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen
Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der Bissverhältnisse
Halbe Bew.-Zahl nach Nr. 96 oder 97