57 Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze oder eines Schlotterkamms im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte, je Sitzung

BEMA Bewertungszahl:
48
BEMA Nr.:
57
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Abkürzung:
SMS

Beschreibung

Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze oder eines Schlotterkammes im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte, je Sitzung

Leistung

  • Beseitigen störender Schleimhautbänder oder Muskelansätze:
    • Schleimhautschnitt. Hiermit wird das Band vom Alveolarknochenansatz abgetrennt (nur beim Zungenbändchen erfolgt die Abtrennung nicht am Alveolarfortsatz, sondern am zungenwärts gelegenen Abschnitt) z. B. über einen „V"-förmigen Schnitt bis hin zur „VY-Plastik“ oder der relativ komplizierten „Z-Plastik“.
    • Verschieben und Fixieren des losgelösten Bändchens
    • primäre Wundversorgung
  • Beseitigen eines Schlotterkammes:
    • Schleimhautschnitt
    • Ausschneiden bzw. Herauspräparieren des überschüssigen derben Bindegewebes (Keil-Exzision)
    • Überprüfen auf eine geeignete Wundrandadaptation hin
    • primäre Wundversorgung

Dokumentation

  • Patientenaufklärung
  • Einverständniserklärung des Patienten (bei Minderjährigen Einverständnis der Erziehungsberechtigten)
  • genau Beschreibung der Maßnahmen
  • besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
  • Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
  • ggf. Nahtmaterialangabe
  • ggf. Anzahl der Nähte
Abrechenbar je:
Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
je Sitzung

Abrechnungsbestimmungen

  1. abrechenbar für das Beseitigen störender Schleimhautbänder
  2. störender Muskelansätze
  3. eines Schlotterkammes
  4. je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, je Sitzung
  5. auch für das Durchtrennen des Lippenbändchens (Frenektomie) und operative Entfernung des Zungenbändchens

Zusatzleistung nicht abrechenbar

• neben systematischer PAR-Behandlung, wenn nicht zusätzlicher ortsgetrennter chirurgischer Eingriff

Gerichtsurteile

Beschlossen durch