031 0 Provisorische Krone / Brückenglied

BEL-Nr.:
031 0

Leistungsinhalt

Provisorische Krone, Stiftkrone oder Brückenzwischenglied ohne Armierung, einschließlich Pin setzen je Stumpfsegment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
Sägeschnitt, Stumpfsegment beschleifen und vorbereiten
Präparationsgrenze darstellen.
ggf.ausblocken, versiegeln oder lackieren, ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips einschließlich Reponieren

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Anzahl der hergestellten provisorischen Kronen / Brückenglieder

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

• Für die Herstellung einer provisorischen Krone, Stiftkrone oder eines Brückenzwischengliedes nach L-Nr. 031 0 ist ein Formteil nach L-Nr. 032 0 nicht abrechenbar

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial
• prov. Krone/Stiftkrone/Brückenglied

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Provisorische Krone, Stiftkrone oder Brückenzwischenglied ohne Armierung, einschließlich Pin setzen je Stumpfsegment,auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
Sägeschnitt, Stumpfsegment beschleifen und vorbereiten Präparationsgrenze darstellen.
Ggf.ausblocken, versiegeln oder lackieren, ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips einschließlich Reponieren

 

Erläuterungen zur Abrechnung
Für die Herstellung einer provisorischen Krone, Stiftkrone oder eines Brückenzwischengliedes nach L-Nr. 031 0 ist ein Formteil nach L-Nr. 032 0 nicht abrechenbar

 

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI

zusätzlich berechnungsfähig

• für die Herstellung des am Stuhl hergestellten Kurzzeitprivisoriums
• ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL