Wurzelsiftkappen mit Steg + MG GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/gleichartige Versorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
GOZ
GOÄ
Analogleistung
BEL II
BEB '97
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

01.07. Nach eingehender Untersuchung und Anfertigung eines OPGs , soll bei einem GKV-Patienten eine Neuplanung der OK Versorgung erfolgen.  Abdrücke für Planungsmodelle werden genommen und eine Interimsversorgung des OK wird beantragt. Als endgültige Versorgung ist die  Anfertigung einer OK Cover-Denture-Prothese, mit Erhalt der natürlichen, ausreichend wurzelbehandelten Zähne 13,23 durch Wurzelstifkappen geplant. Ein Steg soll 23 und 13 verbinden und zwei zusätzliche individuelle Stegverbindungen sollen für einen optimalen Halt sorgen.

Die Extraktionen und die Versorgung mit der Interimsprothese erfolgen.

01.10. Der Heil- und Kostenplan ist bewilligt. Der Patient erscheint zur Präparation der Zähne 13 und 23. Folgende Leistungen werden erbracht:

-Infiltrationsanästhesie an 13,23. Aufbereitung der gefüllten Kanäle zur Aufnahme der Wurzelsstiftkappen
-Entfernung der Altüberkronung an 13,23
-Excision des Zahnfleisches an 13 und 23
-Aufbaufüllungen vd mit Zement an beiden Zähnen
-Relative Trockenlegung zur Darstellung der Präp-Grenze bei untersichgehenden Stellen.
-Abdruck mit individuallisiertem Löffel
-Anfertigung von Provisorien mit Stiftverankerung an den Zähnen 13,23
-Anpassung der Interimsprothese an die Provisorien

05.10.  Die Provisorien werden entfernt und nach der Behandlung provisorisch wiederbefestigt. Es erfolgt ein Sammelabdruck über den Wurzelstifkappen mit einem Funktions-Löffel. Schleimhautbänder, Muskelansätze, A-Linie und die Umschlagfalten sind im Abdruck dargestellt 

07.10. Die Provisorien werden entfernt und nach der Behandlung provisorisch wiederbefestigt. Es erfolgt eine Bissnahme

17.10. Die Provisorien werden entfernt und nach der Behandlung provisorisch wiederbefestigt. Es erfolgt die Anprobe

27.10. Die Provisorien werden entfernt. Die Wurzelstiftkappen werden zementiert unter Konditionierung des Dentins. Die OK-Prothese wird eingegliedert.

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 48474645444342413132333435363738
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R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
01.07.BEMA
7b
Vorbereitende Maßnahmen, Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung11919
01.07.BEMA
Ä935d
Orthopantomogramm13636
01.10.GOÄ
Ä1
Beratung199
01.10.13,23BEMA
40
Infiltrationsanästhesie2816
01.10.13,23BEMA
23
Entfernung einer Krone21734
01.10.13,23BEMA
49
Excizion von Mundschleimhaut21020
01.10.13,23BEMA
13b
Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial23978
01.10.13,23BEMA
12
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen11010
01.10.OKBEMA
98a
Abdruck mit individuallisiertem Löffel12929
01.10.13,23BEMA
21
Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone mit Stiftverankerung22856
01.10.OKAnalog
Anpassen einer Prothese an eine provisorische Versorgung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)10
05.10.13,23BEMA
24a(i)
Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19 oder 2122550
05.10.OKBEMA
98b(i)
Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer15757
07.10.13,23BEMA
24c(i)
Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19 oder 212714
17.10.13,23BEMA
24c(i)
Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19 oder 212714
27.10.13,23GOZ
2197
Adhäsive Befestigung 213014.62
27.10.13,23GOZ
5030
Wurzelkappe mit Stift Prothesenanker21483166.81
27.10.13,23,GOZ
5080
Verbindungselement223025.87
27.10.13-23GOZ
5070
Stege, je Spanne 140022.5
27.10.OKBEMA
97a(i)
Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer1250250
Gesamt: 939.8

Berechnungsfähige Materialien

• Abformmaterialien

• Material für Provisorien

• Material für individualisieren Konfektionslöffel

• zahntechnisches Material : Konfektionierte Anker/ Metall /Zähne

Hinweise zur Abrechnung

Löst folgende Festzuschüsse aus:

-4.1 1x

-4.8 2x

Eine Leistung nach der Nr. 90 ist nur im Zusammenhang mit der Eingliederung einer Cover-Denture-Prothese bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen je Kiefer abrechnungsfähig.

Wurzelstiftkappen, bei denen keine Kugelknopfanker sondern stattdessen andere Verankerungselemente (z. B. Stege, teleskopierende Systeme, Magnete, etc.) verwendet werden, sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung der BEMA-Nr. 90 und somit keine Vertragsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Bei einer Neuversorgung ist die Kombination unterschiedlicher Verbindungselemente (z.B. Wurzelstiftkappe und Teleskop) in der Regelversorgung ausgeschlossen.

Verwendung einer Metallbasis bei Deckprothesen (Cover-Denture-Prothesen)

Bei Deckprothesen (Cover-Denture-Prothesen) ist gemäß Ziffer 30 der Zahnersatz-Richtlinien in der Regel die Basis in Kunststoff herzustellen. Die Verwendung einer Metallbasis gehört nur in begründeten Ausnahmefällen zur Regelversorgung, wie z. B. bei

Torus palatinus (Gaumenwulst),
Exostosen (Knochenvorsprünge),
Neigung zu Entzündungen der abgedeckten Mundschleimhaut bei Verwendung von Prothesenkunststoff
hohem Bruchrisiko bei atypischen kaufunktionellen Belastungen,
hohem Bruchrisiko bei Patienten, die gewohnheitsmäßig mit den Zähnen knirschen oder pressen (Bruxismus),
hohem Bruchrisiko bei Patienten, die bei der Arbeit mit den Zähnen pressen (z. B. Schwerarbeiter),
ungünstigen Platzverhältnissen im Oberkiefer für eine Prothesenbasis aus Kunststoff, z. B. extrem tiefer Biss, Deckbiss, hoher und spitzer Gaumen, extrem ausgebuchteter Tuber maxillae (Vorwölbung an der Hinterfläche des Oberkieferknochens).

In solchen Fällen wird für das Erfordernis einer Metallbasis zusätzlich zu den Befunden 4.1 und 4.3 der Befund 4.5 (siehe dort) angesetzt.

Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor, handelt es sich bei der Versorgung mit einer Metallbasis um eine gleichartige Versorgung. Die Prothese wird dann über GOZ-Nr. 5220 (OK) oder 5230 (UK) berechnet

Quelle Liebold Raff und Wissing