BU: Präparation und Eingliederung einer vestibulär verblendeten Metallkeramikkrone am Zahn 11 über BG nach Unfall – GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

BEMA
BU
BEL II
BEB '97
BEB Zahntechnik
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Fallbeschreibung: Wurzelkanalbehandlung und Metallkeramikkrone auf Zahn 11 durch BG nach Unfall

 

02.01. Patient kommt nach Arbeitsunfall in die Praxis. Zahn 11 wurde von einer Stange getroffen wobei dieser horizontal frakturiert ist und Pat. starke Schmerzen hat.

Symtombezogene Untersuchung, Vitalitätsprüfung, Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm und anschließende Besprechung über den Behandlungsverlauf.

Befundbericht der Berufsgenossenschaft "Bericht Zahnschaden" ausgefüllt, wodurch eine Gebühr in Höhe von 22,02 € zzgl. Porto berechnet werden kann. Erstellung eines Heil- und Kostenplanes für die Zahnersatzbehandlung. Beide Pläne werde an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt.

Zahn hat noch keine Wurzelfüllung und röntgenologisch kein Anhalt für eine Wurzelfraktur. Lockerungsgrad I – II vorhanden. Infiltrationsanästhesie, Trapanation und Vitalextripation der Pulpa, Manuelle Aufbereitung des Wurzelkanales mit Handinstrumenten, Röntgenkontrollaufnahme zur Messaufnahme, erneute Aufbereitung des Wurzelkanales und anschließende Wurzelfüllung, Röntgenkontrollaufnahme zur Prüfung des vollständigen Abfüllens des Kanals. Anschließend provisorische Verschluss. Zahnfleisch zeigt eine Verfärbung. Pat. benötigt eine Krone. Medikamentöse Behandlung des Zahnfleisches, Herstellung eines Provisoriums und temporärer Zementierung

15.02. Plan ist von Berufsgenossenschaft gekommen. Provisorium wurde entfernt. Minimaler Lockerungsgrad vorhanden. Intraligamentäre Anästhesie, Nachpräparation für eine Krone 11, um den Zahn mehr abzustützen wurde der Zahn für einen gegossenen Stift vorbereitet, Exzision der Schleimhaut, Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Abformungen erfolgen mit konfektioniertem Löffel, Herstellung eines Stiftprovisoriums mit Abformung und temporärer Zementierung.

20.02. Einprobe: Laborgefertigter Stift mit Aufbau ist aus dem Labor gekommen. Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisorium sowie Reinigung des Stupfes 11. Einprobe mit anschließender Eingliederung, plastisches Füllungskomposit zum Aufbau des Zahnes. Metallgerüst für Krone ist auch vom Labor gekommen. Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze. Anprobiert und schließend Teilabformung und Gerüst zurück ins Labor zur Ausarbeitung. Neue Abformung und Herstellung eines neuen Provisorium anschließend mit temporären Zement eingesetzt

01.03. Einsetzen der Laborgefertigten Vollkrone: Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisoriums sowie Nachreinigung des Stumpfes 11. Einprobe und anschließende definitive Eingliederung der Krone mit Zement

TP       KV        
R                
B       ww        
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
02.01.BEMA
Ä1
Beratung 199
02.01.Bericht Zahnschaden ausgefüllt - 22,02 € zzgl. Versandkosten00
02.01.Schriftliche Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes zur prothetischen Versorgung - nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen100
02.01.11BEMA
8
Sensibilitätsprüfung der Zähne 166
02.01.11BEMA
Ä925a
Röntgen, bis zwei Aufnahmen 11212
02.01.11BEMA
28
Exstirpation der vitalen Pulpa, je Kanal11818
02.01.11BEMA
32
Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, je Kanal 12929
02.01.11BEMA
Ä925a
Röntgen, bis zwei Aufnahmen 11212
02.01.11BEMA
35
Wurzelkanalfüllung einschließlich eines evtl. provisorischen Verschlus-ses, je Kanal 11717
02.01.11BEMA
Ä925a
Röntgen, bis zwei Aufnahmen11212
02.01.BEMA
105
Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringen von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlungen von Prothesendruckstellen, je Sitzung188
02.01.11Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied100
15.02.11BEMA
40
Infiltrationsanästhesie 188
15.02.11BEMA
12
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich11010
15.02.11BEMA
49
Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes11010
15.02.11 Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone mit Stiftverankerung 100
20.02.11BEMA
40
Infiltrationsanästhesie 188
20.02.11BEMA
12
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich11010
20.02.11BEMA
49
Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes11010
20.02.11 Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone durch gegossenen Stiftaufbau oder Schraubenaufbau, mit Verankerung im Wurzelkanal 100
20.02.11Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischen Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied100
20.02.11BEMA
13b
Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, zweiflächig - plastische Aufbaufüllung - mesio-disto-palatinal - 13939
01.03.11BEMA
40
Infiltrationsanästhesie 188
01.03.11Versorgung eines Einzelzahnes durch eine Krone (Hohlkehlpräparation) - Hierunter ist die Verblendkrone abzurechnen -. 100
Gesamt: 226

Berechnungsfähige Materialien

  • Abformmaterial
  • berechnungsfähige Materialien
    • Legierung
    • Metallstift
    • Ggf. Abbrennstift

Hinweise zur Abrechnung

Zur Befunderhebung gibt es ein eigenes Formular, diese muss vollständig ausgefüllt an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt werden. Hierfür ist eine Gebühr in Höhe von 22,02 € zzgl. Porto berechenbar. Ein Heil- und Kostenplan für Zahnersatz sollte hier zusätzlich erstellt werden.

Die Unfall muss vom Arbeitgeber des Patienten gemeldet werden. Alle Leistungen die im Rahmen dieses Unfalls erfolgen sind über die BG nach vorheriger Genehmigung abzurechnen.

Die Berufsgenossenschaften verfügen über einen eigenen Leistungskatalog über Zahnersatz nachdem abgerechnet wird.

Ein Festzuschusssystem wie in der GKV gibt es nicht. Mit dem Bewillingungsschreiben der BG wird auch der Erstattungsbetrag mitgeteilt.

Begleitleistungen sind über BEMA abzurechnen, jedoch mit dem jeweilig gültigen Punktwert der Berufsgenossenschaft. In der Software werden die Leistungen entsprechend gekennzeichnet.

der aktuelle Punktwert ist 1,41.

Laborkosten werden über BEL II und BEB berechnet.

 

Sollte die Krone adhäsiv befestigt werden, kann dies über GOZ 2197 berechnet werden.