GOÄ Kategorie
                    L. Chirurgie, Orthopädie
                Grundlegendes
Behandlungsbereich
                    Chirurgie
                Beschreibung
                    Wund- oder Fistelspaltung
Abrechnungsart
              Gesetzlich abrechnen
              GOÄ
              Privat abrechnen
                    Gesetzlich abrechnen
Berechnung daneben ausgeschlossen
              Kommentare & Hinweise
Kommentartext
                    abrechenbar je:
- Wundspaltung/Fistelspaltung
 - Wunde/Fistel
 - bei Spätinfektionen/Eiterungen
 - Nr. 2008 ist nicht abrechenbar, wenn die Wund- oder Fistelspaltung Bestandteil einer anderen chirurgischen Leistung ist, ebenso nicht für einen operativen Zugangsschnitt.
 - Zuschläge (Operationsmikroskop, Laser, ambulante Operation) nach den Nrn. 440 bis 445 sind als vertragszahnärztliche Leistungen nicht abrechenbar.
 
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
                    - keine
 
zusätzlich berechnungsfähig
              Berechnung daneben ausgeschlossen
              Kommentare & Hinweise
Kommentartext
                    - Wundspaltung: Eröffnung einer Wunde, wenn Blut oder Wundflüssigkeit die primäre Wundheilung verhindern
 - Fistelspaltung: Spreizen eines Fistelgangs, um den Sekretabfluss zu verbessern. Der Fistelgang kann dann als offene Wunde sekundär abheilen.
 - Nach der Leistungsbeschreibung kann die GOÄ-Nr. 2008 abgerechnet werden, wenn eine Wundspaltung oder eine Fistelspaltung durchgeführt wird.
 - Die Gebührennummer kann je Wunde berechnet werden.
 - Berechnungsfähig auch für die Spreizung einer Schleimhautkapuze bei Dent.diff.
 
Kommentarquelle
                    G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss