GOÄ Kategorie
                    L. Chirurgie, Orthopädie
                Grundlegendes
Behandlungsbereich
                    Chirurgie
                Beschreibung
                    Entfernung von Fäden oder Klammern
Abrechnungsart
              BEMA
              Gesetzlich abrechnen
              GOÄ
              GOZ
              Privat abrechnen
                    Gesetzlich abrechnen
Berechnung daneben ausgeschlossen
              Privat abrechnen
zusätzlich berechnungsfähig
              Kommentare & Hinweise
Kommentartext
                    - Die Nr. Ä2007 kann für die Nahtentfernung in Ansatz gebracht werden. Da die Leistungsbeschreibung lautet „Entfernung von Fäden“, kann nicht die Entfernung eines jeden einzelnen Fadens berechnet werden.
 - Erfolgt die Entfernung von Fäden zweizeitig (in zwei Sitzungen), kann die Ä2007 je Sitzung einmal berechnet werden.
 - Ein ggf. erforderlicher Verband nach der Nahtentfernung ist gesondert berechnungsfähig.
 
Kommentarquelle
                    G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss