BEMA

BEMA-Leistungen

EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 2 und 2h SGB V

Der EBM Einheitliche Bewertungsmaßstab gemäß § 87 Abs. 2 und 2h1 SGB V bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.

Der Inhalt des Leistungsanspruchs der Versicherten und der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung ergibt sich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB V aus den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in Verbindung mit dem EBM Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen.

Off
116 Fotografie
Nummern
BEMA Bewertungszahl
15
BEMA Nr.
116

Profil- oder Enface-Fotografie mit diagnostischer Auswertung

 

117 Modellanalyse
Nummern
BEMA Bewertungszahl
35
BEMA Nr.
117

Zusätzliche Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale Analyse, graphische oder metrische Analyse, Diagramme), je Nr. 7a