BEMA

BEMA-Leistungen

EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 2 und 2h SGB V

Der EBM Einheitliche Bewertungsmaßstab gemäß § 87 Abs. 2 und 2h1 SGB V bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.

Der Inhalt des Leistungsanspruchs der Versicherten und der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung ergibt sich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB V aus den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in Verbindung mit dem EBM Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen.

Off
UPTe Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instumentierung
Nummern
BEMA Bewertungszahl
5
BEMA Nr.
UPTe
Abkürzung
UPTe

Die neu in den BEMA aufgenommene UPTe beschreibt die subgingivale Instrumentierung je einwurzeligem Zahn bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit einer Sondierungstiefe von 5 mm oder mehr.

UPTf Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instumentierung
Nummern
BEMA Bewertungszahl
12
BEMA Nr.
UPTf
Abkürzung
UPTf

Die neu in den BEMA aufgenommene UPTf beschreibt die subgingivale Instrumentierung je mehrwurzeligem Zahn bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit einer Sondierungstiefe von 5 mm oder mehr.

Vereinbarug gem. §28 Abs. 2 SGB V
Nummern
BEMA Bewertungszahl
0
BEMA Nr.
mkv
Abkürzung
mkv

Grundsätzlich muss jeder gesetzlich versicherte Patient über eine kostenfreie Alternative aufgeklärt werden. Diese können im Frontzahngebiet adhäsiv befestigte Füllungen und im Seitenzahgebiet selbstadhäsive Materiallien, im Ausnahmefall Bulkfill-Komposite, sein.

VS Videosprechstunde
Nummern
BEMA Bewertungszahl
16
BEMA Nr.
VS
Abkürzung
VS

Videosprechstunde mittels eines Videodienstes nach Anlage 16 BMV-Z bei Versicherten mit Pflegegrad, Eingliederungshilfe oder im Rahmen eines Kooperationsvertrages