126b Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laborkosten

Kategorie
Teil 3 KFO
Nummern
BEMA Bewertungszahl
42
BEMA Nr.
126b
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Kieferorthopädie
Beschreibung

Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laboratoriumskosten.

Leistung
  • Vorauswahl am Modell
  • Klebeflächenreinigung
  • Vorbeschleifen, die Einprobe
  • Adaptieren
  • Finishing
  • Konturieren
  • Trockenlegung
  • Zementieren
  • Überschussentfernung
  • In der Regel soll an einem Zahn im Laufe einer Behandlung nur einmal ein Band oder ein Bracket befestigt werden.


Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind. 

  • Angabe Zahn
  • Art des eingegliederten Teils
je Band
BEMA
Gesetzlich abrechnen
  1. Die Leistung beinhaltet die Vorauswahl am Modell, die Klebeflächenreinigung, das Vorbeschleifen, die Einprobe, das Adaptieren, das Finishing, das Konturieren, die Trockenlegung, das Zementieren und die Überschussentfernung.
  2. In der Regel soll an einem Zahn im Laufe einer Behandlung nur einmal ein Band oder ein Bracket befestigt werden.

• kieferorthopädische Therapie nach Bema-Nrn. 119 bis 131
• u.v.m. 

 Leistungen nach BEMA Nrn. 121 -124 

Kommentartext

Positivliste der kieferorthopädischen Leistungen

  1. Edelstahlband mit unprogrammiertem labialem Attachment, ggf. linguales Attachment am gleichen Zahn zur Rotationskontrolle (z.B. Standard-Edgewiese, Begg).
Kommentarquelle
KZBV