Ä6 Vollständige körperl. Untersuchung mind. e. d. folg. Organsysteme: alle Augenabschni., ges. HNO-Ber., stomat. System, Nieren u. ableit. Harnwege (bei Männern ggf. männli. Geschlechtsorgane) o. Unters. z. Erhebung eines vollst. Gefäßstatus – ggf. Dok

Gebührenziffer:
Ä6
Behandlungsbereich:
Allgemeine Leistungen

Beschreibung

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation

Privat abrechnen

Punktzahl:
100
(1) 5,83 (2.3) 13,41 (3.5) 20,40

Abrechnungsbestimmungen

Die vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems nach der Leistung nach Nummer 6 beinhaltet insbesondere:

  • - bei den Augen: beidseitige Inspektion des äußeren Auges, beidseitige Untersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte sowie des Augenhintergrunds;
  • - bei dem HNO-Bereich: Inspektion der Nase, des Naseninnern, des Rachens, beider Ohren, beider äußerer Gehörgänge und beider Trommelfelle, Spiegelung desKehlkopfs;
  • - bei dem stomatognathen System: Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie vollständiger Zahnstatus;
  • - bei den Nieren und ableitenden Harnwegen: Palpation der Nierenlager und des Unterbauchs, Inspektion des äußeren Genitale sowie Digitaluntersuchung des Enddarms, bei Männern zusätzlich Digitaluntersuchung der Prostata, Prüfung der Bruchpforten sowie Inspektion und Palpation der Hoden und Nebenhoden;
  • - bei dem Gefäßstatus: Palpation und gegebenenfalls Auskultation der Arterien anbeiden Handgelenken, Ellenbeugen, Achseln, Fußrücken, Sprunggelenken, Kniekehlen, Leisten sowie der tastbaren Arterien an Hals und Kopf, Inspektion und gegebenenfalls Palpation der oberflächlichen Bein- und Halsvenen.

Die Leistung nach Nummer 6 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5, 7 und/oder 8 nicht berechnungsfähig

Leistungsinhalt

im zahnärztkichen Bereich relevant:

bei dem stomatognathen System

  • die Inspektion der Mundhöhle
  • die Inspektion und Palpation der Zunge
  • die Inspektion und Palpation beider Kiefergelenke
  • die Erhebung eines vollständigen Zahnstatus

 

Die Leistungserbringung ist nicht an einen Behandlungsfall (30 Tages Zeitraum) und kann unter Einhaltung der weiteren Abrechnungsbestimmung bei Notwendigkeit  erneut innrehalb von 30 Tagen erbracht und berechnet werden.

 

Dokumentation:

  • Die Leistungsbeschreibung  setzt keine explizite Dokumentation voraus. Es ist jedoch empfehlenswert alle relevanten Befunde für die weitere Behandlung zuu dokumentieren. Zudem dient die Dokumentation als Nachweis der Leistungserbringung.

Kommentare

01.09.2017

Die Geb.-Nr. 0006 hat einen anderen Leistungsinhalt als die Geb.-Nr. 0010 GOZ. Die Leistung ist jedoch für Zahnärzte geöffnet. Je nach Schwerpunkt und Umfang der Untersuchung kann die Geb.-Nr. 0006 auch durch einen Zahnarzt berechnet werden.

Kommentarquelle:
BZÄK

Musterbeispiele für mögliche Begründungen

1. Erhöhter Zeitaufwand bei umfangreicher kieferorthopädischer Befundaufnahme

2.Erheblich erhöhter Zeitaufwand bei atypischem Gebiss mit differenzierter Diagnose-Stellung und Therapievorschlägen im KFO.

3. Erheblich erhöhter Zeitaufwand infolge multipler pathologischer Befunde.

4. Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeit im komplex versorgten Gebiss mit intensiven ZE / Karies und Funktionskontrollen.

5. Besondere Umstände, zeitaufwändige Befunderhebung aufgrund Erstanamnese bei Neupatient.

 

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht