UP5b Kontrollbehandlung, mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP

BEMA Bewertungszahl:
12
BEMA Nr.:
UP5b
Behandlungsbereich:
Schienen und Aufbissbehelfe

Beschreibung

Kontrollbehandlung mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP (subtraktive Methode)

Leistung

Kontrollbehandlung der UP mit Einschleifen (subtraktive Methode) der Stütz- und Gleitzonen einer UP

Dokumentation

  • Welche Region wurde eingeschliffen
  • Ergebnis des Einschleifens
Abrechenbar je:
je Sitzung

Abrechnungsbestimmungen

Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. UP 5a bis UP 5c abrechenbar.

Kommentare / Hinweise

UP5c

Kontrollbehandlung mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone einer UP (additive Methode)

Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. UP 5 a bis UP 5 c abrechenbar.

 

Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

BEMA-Nr. UP5: Kontrollbehandlung

Die BEMA-Nr. UP5 berücksichtigt bedarfsabhängig die Durchführung erforderlicher Kontrollbehandlungen.

Hinsichtlich Aufwand und Bewertung wird differenziert nach im Zuge der Kontrollen ggf. notwendig werdenden einfachen Korrekturen (Buchstabe a - 8 Punkte), dem Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen (subtraktive Methode nach Buchstabe b - 12 Punkte) sowie dem Aufbau der Stütz- und Gleitzone (additive Methode nach Buchstabe c - 35 Punkte).

Mit der Abrechnungsbestimmung wird klargestellt, dass die Leistungen der Nummern UP5 a bis UP5 c alternativ nebeneinanderstehen und folglich je Sitzung nur eine dieser Leistungen abgerechnet werden kann.

Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Abrechnungsbeispiele

Gerichtsurteile

Beschlossen durch