AITa Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem einwurzeligen Zahn

BEMA Bewertungszahl:
14
BEMA Nr.:
AITa
Behandlungsbereich:
Parodontologie
Abkürzung:
AITa

Beschreibung

Die neu in den BEMA aufgenommene AITa löst die bisherige BEMA Nr. P200 ab und umfasst die Entfernung aller supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge an einwurzeligen Zähnen (Biofilm und Konkremente).

Leistung

  • ersetzt die bisherige BEMA Nummer P200
  • Entfernung aller supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge an einwurzeligen Zähnen (Biofilm und Konkremente)
  • bei Zahnfleischtaschen mit einer Sondierungstiefe von 4 mm oder mehr
  • soll innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein
  • Gingivektomie und Gingivoplastik
     

Dokumentation

  • Zahnangabe
  • Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen (z.B. Deep scaling, root planing)
  • Verwendete Medikamente (spülen etc.)
  • ggf. Anzahl gelegter Nähte
  • ggf. Schleimhautverband
  • Besonderheiten während der Behandlung
  • Patienteninformation über Risiken und Verhaltensmaßnahmen
  •  
Abrechenbar je:
einwurzligem Zahn

Abrechnungsbestimmungen

  • 1. Gegenstand der antiinfektiösen Therapie ist die Entfernung aller supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge (Biofilm und Konkremente) bei Zahnfleischtaschen mit einer Sondierungstiefe von 4 mm oder mehr. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen eines geschlossenen Vorgehens und sollte nach Möglichkeit innerhalb von vier Wochen abgeschlossen werden.
  • 2. Bei besonders schweren Formen der Parodontitis, die mit einem raschen Attachmentverlust einhergehen, kann im zeitlichen Zusammenhang mit der Antiinfektiösen Therapie die Verordnung systemisch wirkender Antibiotika angezeigt sein.
  • 3. Mit der Leistung nach Nr. AITa sind während oder unmittelbar danach erbrachte Leistungen nach den Nrn. 105, 107 und 107 a abgegolten.
  • 4. Die Gingivektomie oder Gingivoplastik sind mit der Nr. AITa abgegolten

Kommentare / Hinweise

§ 9 Antiinfektiöse Therapie (geschlossenes Vorgehen)
Die antiinfektiöse Therapie dient der Beseitigung der entzündlichen Prozesse; Blutung bzw. Suppuration auf Sondierung sollen weitgehend eliminiert werden. Die antiinfektiöse Therapie erfolgt im Rahmen eines geschlossenen Vorgehens und sollte nach Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen werden. Dabei werden bei Zahnfleischtaschen mit einer Sondierungstiefe von 4 mm und mehr alle supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge (Biofilm und Konkremente) entfernt.

§ 10 Adjuvante Antibiotikatherapie
(1) Bei besonders schweren Formen der Parodontitis, die mit einem raschen Attachmentverlust einhergehen, können systemisch wirkende Antibiotika im zeitlichen Zusammenhang mit der antiinfektiösen Therapie verordnet werden.
(2) Eine mikrobiologische Diagnostik sowie eine lokale Antibiotikatherapie sind nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteile

Beschlossen durch