Systematische Parodontose Behandlung mit Versäumten UPT-Termin und Verlängerungsantrag GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Parodontologie

Abrechnungsbereiche

BEMA
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

05.01.X1 Ein neuer Patient sucht die Praxis auf. Er klagt über Zahnfleischentzündungen. Es erfolgt:

-eine Vollständige Untersuchung mit Befunderhebung (17-27 und 37-47 natürliche Bezahnung),

-die Erstellung eines parodontalen Screening Index,

-die Entfernung aller harten Zahnbeläge

Mit dem Patienten wird eine Vereinbarung nach §8Abs7 BMV-Z über eine professionelle Zahnreinigung aller Zähne getroffen.

20.01.X1 Es erfolgt:

-eine Professionelle Zahnreinigung

-eine lokale medikamentöse Behandlung der Mundschleimhaut

-ein Orthopantomogramm

01.02.X1 Es erfolgt die Erstellung eines Parodontal Status einschließlich Staging und Grading des Parodotitisfalls und dessen Versand an die Krankenkasse. Der Grad C wird bei dem Patienten festgestellt.

01.03.X1 Die Bewilligung der Krankenkasse liegt vor. Es erfolgt:

-ein Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch,

-eine Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung,

- ein Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung

05.03.X1 Unter lokaler Anästhesie mit Ausschaltung der Anastomosen erfolgt die Antiinfektiöse Therapie des ersten und vierten Quadranten. Sowie eine lokale medikamentöse Behandlung des Zahnfleisches

07.03.X1 Unter lokaler Anästhesie mit Ausschaltung der Anastomosen erfolgt die Antiinfektiöse Therapie des zweiten und dritten Quadranten. Sowie eine lokale medikamentöse Behandlung des Zahnfleisches. Im ersten und vierten Quadranten erfolgt Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien. 10.03.X1 In allen Quadranten erfolgt eine Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien und eine medikamentöse Behandlung der Schleimhäute mit einer Salbe. Die bisher erbrachten Leistungen werden bei der monatlichen PA-Abrechnung per DTA an die KZV übermittelt.

20.06.X1 Es erfolgt eine Untersuchung der Schleimhäute und eine ausführliche Beratung. Die Sondierungstiefen, Sondierungsblutung, sowie Zahnlockerung und Furkationsbefall werden Evaluiert. Es zeigt sich , dass an den Zähnen 17,16,37,36, 47,46 Taschentiefen von mehr als 5mm persistieren. Eine chirurgische Therapie ist indiziert, es wird eine entsprechende Mitteilung an die Krankenkasse über den Vordruck 5c versendet.

03.07.X1 Es erfolgt

-eine eingehende Untersuchung

- unter Lokalanästhesie wird an den Zähnen 17,16,37,36, 47,46 unter Aufklappung des Zahnfleisches ein deep scaling mit Wurzelglättungen durchgeführt. Es werden fünf Nähte gelegt.

10.07.X1 Die Nähte werden entfernt und die Wunden kontrolliert.

01.11.X1 Es erfolgt die Evaluierung der Sondierungstiefen, Sondierungsblutung, sowie Zahnlockerung und Furkationsbefall.

15.11.X1 Ab diesem Datum beginnt die zweijährige UPT-Behandlungsstrecke.

Erste UPT-Behandlung, es erfolgt:

-eine Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle

-eine Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung

-eine unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen

-eine Parodontitistherapie/Messung von Sondierungsbluten, Sondierungstiefen. Die Zähne 16,17, 46,47 haben Taschentiefen von 4 mm und weisen Sondierungsblutungen auf, die Zähne 44,45 haben Taschentiefen von 5 mm. Bei allen anderen Zähnen sind die Taschentiefen unter 5mm bzw. sie weisen keine Sondierungsblutungen auf.

- an den Zähnen 16,17,46,47, 44 und 45 wird unter Lokalanästhesie eine Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung durchgeführt.

23.02.X2 Zweite UPT-Behandlung, es erfolgt:

-eine eingehende Untersuchung

-eine Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle -eine Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung

-eine unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen

-eine Parodontitistherapie/Messung von Sondierungsbluten, Sondierungstiefen. Die Zähne 16,17, 46,47 haben Taschentiefen von 4 mm und weisen Sondierungsblutungen auf, die Zähne 44,45 haben Taschentiefen von 5 mm. Bei allen anderen Zähnen sind die Taschentiefen unter 5mm bzw. sie weisen keine Sondierungsblutungen auf,

- an den Zähnen 16,17,46,47, 44 und 45 wird unter Lokalanästhesie eine Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung durchgeführt.

Am 01.06.X2 verläuft die dritte UPT-Behandlung identisch wie die Behandlun am 23.02.X2 ab und wird auch identisch abgerechnet.

Der Patient versäumt seinen Termin am 20.09.X2 Trotz mehrmaliger Erinnerung seitens der Praxis erscheint der Patient nicht mehr zu den vereinbarten Terminen. Die Praxis dokumentiert die Terminversäumnisse und ihre Versuche den Patienten zur Behandlung zu motivieren.

Am 01.03.X3 erscheint der Patient in der Praxis mit massiven Zahnfleisch Beschwerden. Es erfolgt eine eingehende Untersuchung sowie eine lokale medikamentöse Behandlung der Schleimhäute mit einer anhaftenden Salbe. Hier ist eine genaue Dokumentation wichtig. Die Behandlung erfolgt aus Schmerzgründen.

Am 20.03.X3 kann die vierte UPT-Behandlung regulär abgerechnet werden. Es wird die BEMA UPTg erbracht. Es erfolgt:

-eine Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle

-eine Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung

-eine unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen

-eine Parodontitistherapie/Messung von Sondierungsbluten, Sondierungstiefen. Die Zähne 16,17, 46,47, 36,37 haben Taschentiefen von 5 mm, die Zähne 45-35 haben Taschentiefen von 4 mm. An den Zähnen 45, 42, 35,34 sind Sondierungsblutungen aufgetreten. Bei allen anderen Zähnen sind die Taschentiefen unter 5mm bzw. sie weisen keine Sondierungsblutungen auf,

- an den Zähnen 16,17,46,47,36,37, 45-35 wird unter Lokalanästhesie eine Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung durchgeführt. Für die Zähne 44,43,41-33 wird nach §8Abs. 7 BMV-Z eine Vereinbarung über eine Privatberechnung der Behandlung mit dem Patienten getroffen.

Am 30.07.X3 und am 10.11.X3 erfolgen die fünften und sechsten UPT-Behandlungen. Sie werden so wie die zweite UPT-Behandlung vom 23.02.X2 erbracht und abgerechnet. Zu beachten ist, dass die sechste UPT-Behandlung vor dem 15.11.X3 stattfindet. Am 15.11.X1 begann die UPT-Stecke von zwei Jahren, sie gilt genau 365 Tage nach der ersten erbrachten UPT-Leistung.

Am 10.11.X3 wird ein Antrag auf Verlängerung der UPT-Behandlung für die Zähne 16,17,46,47,36,37, 45 und 35 auf dem Vordruck 5d an die Krankenkasse zur Bewilligung gesendet.

Am 20.01. X4 liegt die Bewilligung der Krankenkasse vor. Zu beachten ist, dass die Verlängerungsbehandlung innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung der Krankenkasse stattfindet. Es erfolgt:

-eine eingehende Untersuchung,

-eine Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung der Zähne 16,17,46,47,36,37, 45 und 35 unter Lokalanästhesie. Es wird mit dem Patienten eine Vereinbarung nach §8 Abs.7 BMV-Z getroffen über weitere private Behandlungen zur Stabilisierung der parodontalen Verhältnisse.

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
05.01.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
05.01.BEMA
04
Erhebung Parodontaler Screening-Index11212
05.01.17-27,37-47BEMA
107
Entfernen harter Zahnbeläge11616
20.01.17-12,37-47GOZ
1040
Professionelle Zahnreinigung; je Zahn282844.09
20.01.BEMA
105
Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringen von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten188
20.01.BEMA
Ä935d
Orthopantomogramm Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung13636
01.02.BEMA
4
Befunderhebung und Erstellen eines Parodontal Status14444
01.03.BEMA
ATG
Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch 12828
01.03.BEMA
MHU
Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung14545
01.03.BEMA
108
Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung166
05.03.17,15,13,11BEMA
40
Infiltrationsanästhesie Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung4832
05.03.47BEMA
41a
Leitungsanästhesie, intraoral Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung 11212
05.03.31BEMA
40
Infiltrationsanästhesie zur Ausschaltung der Anastomosen. Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung188
05.03.15,13-11,41-45BEMA
AITa
Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem einwurzeligen Zahn914126
05.03.17,16,14,47,46BEMA
AITb
Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem mehrwurzeligen Zahn526130
07.03.27,25,23,21BEMA
40
Infiltrationsanästhesie Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung4832
07.03.37BEMA
41a
Leitungsanästhesie, intraoral Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung 11212
07.03.41BEMA
40
Infiltrationsanästhesie zur Ausschaltung der Anastomosen. Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung188
07.03.25,23-21,31-35BEMA
AITa
Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem einwurzeligen Zahn914126
07.03.27,26,24,37,36BEMA
AITb
Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem mehrwurzeligen Zahn526130
07.03.17-11,41-47BEMA
111
Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien11010
20.06.BEMA
BEVa
Befundevaluation nach AIT13232
03.07.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
03.07.17,16BEMA
40
Infiltrationsanästhesie Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung188
03.07.47,37BEMA
41a
Leitungsanästhesie, intraoral Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung 21224
03.07.17,16,37,36,47,46BEMA
CPTb
Chirurgische Therapie, je behandeltem mehrwurzeligen Zahn634204
10.07.17,16,37,36,47,46BEMA
111
Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien11010
01.11.BEMA
BEVb
Befundevaluation nach CPT13232
15.11.BEMA
UPTa
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle11818
15.11.BEMA
UPTb
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung12424
15.11.17-27,37-47BEMA
UPTc
Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen28384
15.11.16,17BEMA
40
Infiltrationsanästhesie Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung188
15.11.47BEMA
41a
Leitungsanästhesie, intraoral Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung 11212
15.11.44,45BEMA
UPTe
Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung2510
15.11.16,17,46,47BEMA
UPTf
Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung41248
23.02.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
23.02.BEMA
UPTa
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle11818
23.02.BEMA
UPTb
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung12424
23.02.17-27,37-47BEMA
UPTc
Unterstützende Parodontitistherapie/supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen28384
23.02.BEMA
UPTd
Unterstützende Parodontitistherapie/Messung von Sondierungsbluten, Sondierungstiefen bei Versicherten mit Grad B und Grad C11515
23.02.16,17BEMA
40
Infiltrationsanästhesie Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung188
23.02.47BEMA
41a
Leitungsanästhesie, intraoral Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung 11212
23.02.44,45BEMA
UPTe
Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung2510
23.02.16,17,46,47BEMA
UPTf
Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung41248
01.06.Abrechnung wie am 23.02. UPTe /UPTf evtl variierend00
01.03.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
01.03.BEMA
105
Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringen von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten188
20.03.BEMA
UPTa
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygienekontrolle11818
20.03.BEMA
UPTb
Unterstützende Parodontitistherapie/Mundhygieneunterweisung12424
20.03.BEMA
UPTg
Unterstützende Parodontitistherapie/ Untersuchung des Parodontalzustands13232
20.03.17BEMA
40
Infiltrationsanästhesie Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung188
20.03.47,37BEMA
41a
Leitungsanästhesie, intraoral Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung 21224
20.03.45,42,35,34BEMA
UPTe
Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung4520
20.03.16,17,46,47,36,37BEMA
UPTf
Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung61272
20.03.44,43,41-33GOZ
4050
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn6103.37
20.03.44,43,41-33GOZ
4070
Parodontal chirurgische Therapie, an einem einwurzeligen Zahn. Oder analoge Berechnung nach §6Abs.1610033.75
30.07.Abrechnung wie am 23.02.X200
10.11.Abrechnung wie am 23.02.X200
20.01.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
20.01.17BEMA
40
Infiltrationsanästhesie Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung188
20.01.47,37BEMA
41a
Leitungsanästhesie, intraoral Kennzeichnung mit der Ziffer „4“ für PA in der Quartalsabrechnung 21224
20.01.45,35BEMA
UPTe
Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung. Kennzeichnung mit „V“ bei der Abrechnung2510
20.01.16,17,46,47,36,37BEMA
UPTf
Unterstützende Parodontitistherapie/Subgingivale Instrumentierung. Kennzeichnung mit „V“ bei der Abrechnung61272
Gesamt: 2045.21

Hinweise zur Abrechnung

-Mit den Leistungen nach BEMA-Nr. AIT und BEMA-Nr. 111 sind während oder unmittelbar danach erbrachte Leistungen nach den Nrn. 105, 107 und 107 a abgegolten.
-Neben der Leistung nach BEMA BEV kann eine Leistung nach GOÄ-Nr. 1 in derselben Sitzung nicht abgerechnet werden.
-Bei Terminversäumnis einer UPT-Behandlung kann ein neuer Termin vereinbart werden. Es werden die UPT-Schritte in der numerischen Reihenfolge wie erbracht angesetzt und abgerechnet. Der Zeitraum von zwei Jahren ab der ersten UPT darf nicht überschritten werden und der Abstand zwischen den jeweiligen UPT-Behandlungen  nach Grad A, B oder C muss eingehalten werden.
-Verlängerungsantrag: Ein Verlängerungsantrag wird auf dem Vordruck 5d gestellt und muss von der Krankenkasse bewilligt werden. Der Antrag sollte im zeitlichen Zusammenhang mit der letzten UPT-Leistung gestellt werden. Wichtig ist, dass eine zahnmedizinische Indikation vorliegt. Die Begründung, dass ein UPT-Leistungsblock versäumt wurde reicht nicht aus. Die Behandlung muss in der Regel im Zeitraum von sechs Monaten erbracht werden. Der Verlängerungszeitpunkt beginnt mit dem Tag der Bewilligung durch die Krankenkasse, frühestens aber am Tag nach Ablauf des ursprünglichen zweijährigen UPT-Zeitraumes. Die Abstände bei Grad A, B und C müssen eingehalten werden. Verlängerungsleistungen werden bei der Abrechnung mit einem „V“ gekennzeichnet.