29 Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn
Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn
EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 2 und 2h SGB V
Der EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab gemäß § 87 Abs. 2 und 2h1 SGB V bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.
Der Inhalt des Leistungsanspruchs der Versicherten und der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung ergibt sich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB V aus den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in Verbindung mit dem EBM Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen.
Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des Verschlusses der Kavität, je Zahn
Trepanation eines pulpatoten Zahnes
Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, je Kanal
Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nrn. 28, 29 und 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung
Wurzelkanalfüllung einschließlich eines evtl. provisorischen Verschlusses, je Kanal
Stillung einer übermäßigen Blutung
Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder Tamponieren oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung
Infiltrationsanästhesie für zwei nebeneinander stehenden Zähne
Leitungsanästhesie, intraoral