Grundlegendes
Behandlungsbereich
                    Kieferorthopädie
                Beschreibung
                    Eingliederung eines Teilbogens einschließlich Material- und Laboratoriumskosten
Leistung
                    - Anpassen
 - Einprobe
 - Einsetzen
 - Einligieren
 
Dokumentation
- Gebiets-/Zahnangabe
 - Art des Bogens
 - Indikation
 - ggf. Fehlverhalten Patient
 - Angabe von etwaigen Hilfsmitteln wie Ketten, Federn, Stopps u. ä.
 
Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind.
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
                  Gesetzlich abrechnen
              Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.
 - Bei Vorliegen einer KIG E3 und E4 ist für die Eingliederung eines festsitzenden Unterkiefer-Frontzahnretainers einmalig bis zu sechsmal die Nr. 126a und einmal die Nr.127a abrechnungsfähig.
 
Zusatzleistungen abrechenbar
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
                    Positivliste zur Konkretisierung der vertraglichen kieferorthopädischen Leistungen
- Teilbogen aus Edelstahl
 - Bei hochgradigen Drehständen der Front im Ausgangsbefund (KIG E3 und E4) ist ein Kleberetainer angezeigt. Die gleichzeitige Anwendung zusätzlicher herausnehmbarer Retentionsapparaturen im gleichen Kiefer ist unwirtschaftlich.
 - Eine Maßnahme, die auf das Fehlverhalten des Patienten zurückzuführen ist, ist nicht Bestandteil der vertragszahnärtzlichen Versorgung.
 
Kommentarquelle
                    KZBV
                Kommentartext
                    - je Teilbogen
 - inkl. Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren
 - fallen die Gebühren-Nr. 126 a, 126 b, 127 a, 128 b, 130 oder 131 a bis c bei Ersatzanfertigungen von Behandlungsgeräten an, sind diese als außerplanmäßig zu kennzeichnen
 
Kommentarquelle
                    KZBV
                Referenzziffer
Referenzziffer