Mock-up Wax-up

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

GOZ
GOÄ
Analogleistung
BEB '97
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Bei einer Patientin sollen die Zähne 13-23 kosmetisch korrigiert werden durch Anfertigung von Veneers. Zuvor sollen sowohl ein Wax-up als auch ein Mock-up im Labor erstellt werden.

01.07.: Eine Vereinbarung nach § 2 Abs.3 GOZ wird der Patientin vorgelegt, da es sich bei der vorgesehenen Behandlung um eine Leistung auf Verlangen der Patientin handelt.

Folgende Behandlungen werden durchgeführt:

-vollständige körperlichen Untersuchung des stomatognaten Systems,
-ausführliche Beratung (Dauer 15 Minuten).
-ein Heil- und Kostenplan wird erstellt.

06.07. Die Patientin hat die Vereinbarungen unterschrieben und ist mit der Behandlung einverstanden

-Es werden 2 Intraorale Fotos zur Diagnostik hergestellt,

-herkömmliche Abdrücke von Ober- und Unterkiefer werden genommen, die Zahntechnik stellt sowohl Situationsmodelle als auch Arbeitsmodelle von beiden Kiefern her.

12.07. Die Zahntechnik schickt ein Wax-up der Veneers 13-23

-Der Zahnarzt kontrolliert den Biss im Artikulator und korrigiert die Stellung der Zähne etwas.
-Es wird eine Formgebungshilfe anhand eines Silikonabdrucks hergestellt.

20.07. Die Zähne 13-23 werden präpariert

-Nach Oberflächenanästhesie werden alle Zähne mit Infiltrationsanästhesie betäubt.
-Vier optisch elektrische Abformungen werden erstellt inklusive einer digitalen Bissnahme
-Die Registrierung der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, die Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung   und Registrierung von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung werden vorgenommen. Das Labor fertigt im 3D Drucker Modelle an.
-Es wird eine umfangreiche, individuelle Farbbestimmung vorgenommen.
-Provisorien werden direkt modelliert, Lichtgehärtet und provisorisch befestigt.

27.07. Das von der Zahntechnik hergestellte Mock-up der Zähne 13-23 in Kunststoff kann provisorisch befestigt werden.

-Im Gegenkiefer werden die Zähne 33-43 etwas eingeschliffen um sie dem Biss anzupassen.

-Die Patientin soll prüfen, ob die Farb- und Formgestaltung ihren Vorstellungen entspricht. Bei vollkommener Zufriedenheit werden die Veneers in Auftrag gegeben.

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.GOÄ
Ä6
Vollständige körperliche Untersuchung des stomatognaten Systems11005.83
01.07.GOÄ
Ä3
Eingehende Beratung, Mindestdauer 10 Minuten11508.74
01.07.GOZ
0040
Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans mit Funktionsananlyse125014.06
06.07.Analog
Fotographie zur Diagnostischen Auswertung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)0
06.07.GOZ
0060
Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle126014.62
06.07.BEB Abdruck, Prothese, Schiene desinfizieren200
12.07.Analog
Kontrolle der Artikulation im Artikulator durch den Zahnarzt gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)10
12.07.BEB Formteilfür für die provisorische Versorgung100
12.07.BEB Abdruck, Prothese, Schiene desinfizieren100
20.07.13-23GOZ
0080
Oberflächenanästhsie1301.69
20.07.13-23GOZ
0090
Infiltrationsanästhesie66020.25
20.07.GOZ
0065
Optisch-elektrische Abformung48018
20.07.Analog
Virtuelle Modellanalyse gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)10
20.07.GOZ
8010
Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers118010.12
20.07.BEB Abdruck, Prothese, Schiene desinfizieren für das Registrat100
20.07.GOZ
8035
Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung 155030.93
20.07.Analog
Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung im virtuellen Artikulator gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)10
20.07.BEB Auswerten eines Registrates100
20.07.BEB Individuelle Zahnfarbenbestimmung in der Praxis100
20.07.13-23GOZ
2260
Provisorium ohne Abformung je Zahn610033.75
27.07.13-23Analog
Eingliederung eines Mock ups je Zahn gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)60
27.07.33-43GOZ
8100
Subtraktive Maßnahmen je Zahnpaar3203.37
Gesamt: 161.36

Berechnungsfähige Materialien

  • Abdruckmaterial
  • Anästhetikum
  • Material für Provisorien ohne Abdruck
  • Material 3D Modelle
  • Zahntechnisches Material