Erneuerung Verblendung regio 35 und Wiedereingliederung Brücke 35-37 - GKV
Erneuerung der keramischen Vollverblendung an Ankerkrone 35 und Wiedereinsetzen der Brücke 35-37, adhäsiv
Erneuerung der keramischen Vollverblendung an Ankerkrone 35 und Wiedereinsetzen der Brücke 35-37, adhäsiv
Fallbeschreibung: Metallkeramikkrone auf Implantat 14
Erweiterung des Modellguß um die Zähne und Neuplanung einer gegossenen Halte- und Stützvorrichtung am Zahn 44 inl. Abformung
Erweiterung einer Modellgussprothese um 43,35 Zähne mit vestibulärer Verblendung der Rückenschutzplatten.
Nach Extraktion des Zahns 14 wird der Zahnersatz im Kunststoffbereich erweitert.
Erweiterung einer OK Modellgußprothese um Zähne 14 und 15 mit gebogenen Retentionen.
Erweiterung Zahn 27 nach Extraktion und Basiserweiterung regio 28
01.07. Der GKV-Patient war in den vergangenen drei Jahren nicht mehr zur Behandlung.
Interimsprothese im Oberkiefer zum Ersatz der Zähne 12, 22
Interimsprothese im Oberkiefer zum Ersatz eines Zahnlosen Kiefers nach kürzlicher Extraktion einiger Zähne