BEMA vs. GOZ im Vergleich

Vergleich der Vergütungen von GOZ und BEMA

Ein Vergleich der Leistungsvergütungen durch den einheitlichen Bewertungsmaßstab (BEMA) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist in Hinblick auf eine Faktoranpassung bei der  Erstellung von Privatliquidationen unbedingt zu empfehlen.

Seit dem 01.01.2012 ist die Gebührenordnung für Zahnärzte unverändert in Kraft, während die Anpassung des Punktwertes in der gesetzlichen Krankenversicherung jährlich im Fokus steht. In Folge zeigt sich bei einem direkten Gebührenvergleich, dass die BEMA-Honorierung oftmals erheblich höher ist als die, für die gleichen Leistung in Anspruch genommene, GOZ-Gebühr. Hierbei liegt der 2,3fache Gebührensatz zugrunde.

Die Landeszahnärztekammer Westfahlen Lippe hat hierzu eine Vergleichstabelle erstellt.

 

Vergleich der Vergütungen von GOZ und BEMA

 

 

Ausführliche und aktuelle Kommentierungen erhalten Sie unter den jeweiligen Beschreibungen der Gebührenpositionen. Ein direkter und detaillierter Vergleich der BEMA- / GOZ-Gebühren ist über den Link der „Reffenzziffer“ im unteren Teil der jeweiligen Gebühren-Beschreibung möglich.