Insertion eines Implantates 26 mit internen Sinuslift – PKV;

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Implantologie

Abrechnungsbereiche

GOZ
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Insertion eines Implantates mit internen Sinuslift und Knochenaufbau mittels Fremdmaterial und Membran im einzeitigen Verfahren

01.02.: Pat. kommt zur Erstuntersuchung in die Praxis. Eingehende Untersuchung und Besprechung. Zahn 26 und 27 ist fehlend und soll nun versorgt werden. Erstellen einer Panoramaschichtaufnahme, diese zeigt einen ausgeprägten Knochendefekt. Besprechung über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten zu der Versorgung der Region. Pat. über Implantate aufgeklärt sowie der Alternative Prothese. Pat. entscheidet sich für ein Implantat. Die Analyse und Vermessung der Kieferregion zeigt die Notwendigkeit eines internen Sinusliftes mit zusätzlichen Knochenaufbaus mittels Fremdmaterial an. Erstellen eines Kostenvoranschlages. Abdrücke für Planungsmodelle und für die Herstellung eines Orientierungsschiene.

17.02.: Pat. kommt zur Implantation: Oberflächen- und Intraorale Infiltrationsanästhesie einmal palatinal und einmal buccal durchgeführt. Vorbereitung des Pat. auf den Eingriff. Sterilisierte Orientierungsschiene anprobiert und etwas angepasst. Bildung eines Mucogingivalen Lappens von 18-15 und Freilegung des Knochens, Ablösen der Knochenhaut im Operationsgebiet. Orientierungsschiene eingesetzt und mittels sterilen Implantatvorbohrer mithilfe der Orientierungsschiene die Implantatskavität gebohrt. Anschließend mit weiteren Bohrern incl. Trepanbohrer unter steriler, gekühlter Lösung Kavität auf die erforderliche Länge und Breite angepasst und mit einer Tiefenlehre geprüft fortschritt geprüft. Dabei werden dabei die Knochenspäne gesammelt. Zusätzlich werden noch weitere Knochenspäne durch das glätten mithilfe eines Knochenkollektors regio 18 gesammelt. Schließlich wird die Orientierungsschiene entfernt und die Kavität mittels Osteotomen mit konkaven Spitze der Kieferhöhlenboden frakturiert um Platz für die Augmentation sowie für das Implantat zu schaffen. Den Pat. bittet man um einen Nasen-Blas-Versuch um herauszufinden ob die Schneidersche Membran noch intrakt ist. Ist dies der Fall, so können die gesammelten, leicht aufbereiteten Knochenspäne nun zusammen mit dem Fremdmaterial vermischt und in die Kavität gegeben werden um diese dort zu verdichten. Anschließend wird das sterile Implantat eingeschraubt und Verschlusschraube festgezogen. Die Schleimhautlappen wird angezogen und wird durch Split-Flap-Plastik über die Verschlussschraube vernäht mit atraumatischen Nahtmaterial. Anschließend wird ein Zahnfilm von der Region gemacht zum Abschluss.

18.02.: Pat. kommt zur Nachkontrolle. Hatte soweit nur leichte Beschwerden. Wunde wurde angeschaut und gespült.

23.02.: Pat. kommt zur Nahtentfernung. Wunde sieht konform aus. Fäden wurden entfernt, die Wundregion kontrolliert.

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.02.GOZ
0010
Eingehende Untersuchung11005.62
01.02.GOÄ
Ä1
Beratung - auch mittels Fernsprecher199
01.02.GOÄ
5004
Panoramaschichtaufnahme der Kiefer10
01.02.okGOZ
9000
Implantatbezogene Analyse einschließlich Implantatauswahl, je Kiefer188449.72
01.02.GOZ
0060
Situationsmodelle, einschl. Auswertung u. Diagnose, 2 Kiefer126014.62
01.02.GOZ
0030
Heil- und Kostenplan120011.25
17.02.26GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1301.69
17.02.26GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie2606.75
17.02.26GOZ
9010
Implantatinsertion, je Implantat 1154586.89
17.02.26GOZ
0530
Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind12200123.73
17.02.26GOZ
9003
Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer 11005.62
17.02.26GOZ
9110
Geschlossene Sinusbodenelevation vom Kieferkamm aus (interner Sinuslift) 1150084.36
17.02.26GOZ
9100
Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich - 1/2 der Position ist neber der GOZ-Position 9110 abrechenbar.12694151.52
17.02.26GOÄ
5000
Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion10
17.02.26GOÄ
2381
Einfache Hautlappenplastik14242
20.02.26GOZ
3300
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff1653.66
20.02.26GOZ
3290
Kontrolle nach chirurgischem Eingriff1553.09
23.02.26GOZ
3300
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff1653.66
23.02.26GOZ
3290
Kontrolle nach chirurgischem Eingriff1553.09
Gesamt: 606.27

Berechnungsfähige Materialien

  • verwendete Implantate und Verschlussschrauben
    atraumatisches Nahtmaterial
    Anästhetikum
    Knochenkollektor als Einmalartikel
    Implantatfräsen als Einmalartikel
    Knochenersatzmaterial
    ggf. Membranmaterial
    ggf. Membranfixierungsmaterial

Hinweise zur Abrechnung

Kommentar des BZÄK zur GOZ Position 9010 (Stand: Jan. 2021)

  1. Die Gebührennummer beschreibt die wesentlichen Leistungsbestandteile der Implantation für ein enossales Implantat.
  2. Andere Formen von Implantationen sind ggf. analog zu berechnen.
  3. Leistungsinhalte sind die Schaffung eines formkongruenten Implantatbettes für die Einbringung des ausgewählten Implantats entsprechend dem Implantatdesign, dem Durchmesser und der Länge, ferner die intraoperativen Prüfschritte zur Feststellung der erforderlichen enossalen Bohrungstiefe sowie das Einbringen bzw. Einschrauben oder Verbolzen des Implantats.
  4. Röntgenologische Überprüfungen sind gesondert berechnungsfähig.
  5. Eine ggf. erforderliche Knochenkondensation ist Inhalt der Leistungsbeschreibung, kann sich jedoch aufgrund des Mehraufwands gegenüber der Durchschnittsleistung in der Wahl des Gebührenfaktors niederschlagen.
  6. Die Glättung des Kieferknochens am Insertionsort ist ebenfalls Inhalt der Leistung, kann sich jedoch aufgrund des Mehraufwands gegenüber der Durchschnittsleistung in der Wahl des Gebührenfaktors niederschlagen.
  7. Implantate, Implantatteile und einmalverwendbare Implantatfräsen sind zusätzlich berechnungsfähig.
  8. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0530 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.

 

Kommentar des BZÄK zur GOZ-Position 9110 (Stand Jan. 2021)

 

  1. Diese Nummer umfasst die geschlossene Sinusbodenelevation (interner Sinuslift) durch eine Alveole oder ein knöchernes Implantatfach.
  2. Die Berechnung erfolgt je Liftstelle.
  3. Der Zugang durch die Alveole oder das Implantatfach, die Anhebung des Kieferhöhlenbodens und der Kieferhöhlenschleimhaut (Schneider-Membran) durch knochenverdrängende oder knochenverdichtende Maßnahmen, die Entnahme von Knochenspänen innerhalb des Aufbaugebietes des Implantatfachs oder der Alveole und das Einbringen von Aufbaumaterial, sei es Knochen und/oder Knochenersatzmaterial, sind mit der Nummer abgegolten.
  4. Das Gewinnen von autologem Augmentationsmaterial z. B. durch Knochenkollektor, Knochenschaber oder Knochenkernbohrungen außerhalb der Alveole oder des Implantatfachs kann gesondert berechnet werden.
  5. Die Materialkosten für einen einmal verwendbaren Knochenkollektor oder Knochenschaber sind gesondert berechnungsfähig.
  6. Augmentative Maßnahmen am Alveolarfortsatz in derselben Kieferhälfte nach Nummer 9100 sind gesondert, jedoch nur zur Hälfte berechnungsfähig.
  7. Plastische Maßnahmen über den primären Wundverschluss hinaus sind gesondert zu berechnen.
  8. Für dieselbe Implantatkavität können Maßnahmen nach den Nummern 9120 (externer Sinuslift) und 9130 (Bone Splitting) nicht berechnet werden.
  9. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0530 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.