7811 Besuch bis 2 Kilometer bei Nacht (zwischen 20 - 8 Uhr)
Wegegeld für Wege bis 2 km, bei Nacht (zwischen 20 - 8 Uhr)
8,60 €
Wegegeld für Wege bis 2 km, bei Nacht (zwischen 20 - 8 Uhr)
8,60 €
Wegegeld für eine Entfernung bis zu 2 Kilometern
4,30 € je Besuch
Die Leistung beschreibt die praktische Anleitung und Unterweisung einer Betreuungspersonen zu Mundhygiene beim Kind zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine
c) Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine
b) Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine
a) Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
Die Leistung beschreibt die Anwendung von Fluoridlack bei Kindern vom 6. bis zum 72. Lebensmonat.
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken; Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke