CPTa Chirurgische Therapie, je behandeltem einwurzeligen Zahn
Die neu in den BEMA aufgenommene CPTa löst die bisherige BEMA Nr. P202 ab und umfasst die chirurgische Therapie (offenes Vorgehen) je behandeltem einwurzeligen Zahn
Die neu in den BEMA aufgenommene CPTa löst die bisherige BEMA Nr. P202 ab und umfasst die chirurgische Therapie (offenes Vorgehen) je behandeltem einwurzeligen Zahn
Die neu in den BEMA aufgenommene Leistung BEVb dient der Verlaufskontrolle und Planung der UPT.
Die neu in den BEMA aufgenommene Leistung BEVa dient der Verlaufskontrolle und Planung der weiteren Therapieschritte (UPT oder chirurgische Therapie)
Die neu in den BEMA aufgenommene AITb löst die bisherige BEMA Nr. P201 ab und umfasst die Entfernung aller supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge an mehrwurzeligen Zähnen (Biofilm und Konkremente).
Die neu in den BEMA aufgenommene AITa löst die bisherige BEMA Nr. P200 ab und umfasst die Entfernung aller supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge an einwurzeligen Zähnen (Biofilm und Konkremente).
Die neu in den BEMA aufgenommene patientenindividuelle Mundhygieneunterweissung soll den langfristigen Behandlungserfolg sichern und erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit der antiinfektiösen Therapie.
Das neu in den BEMA aufgenommene Parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch umfasst die Information des Patienten zur geplanten PAR Behandlung und die Aufklärung über den Befund und die Diagnose.
Technikzuschlag für Videosprechstunde, Videofallkonferenz oder Videokonsil
Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V
b) im Rahmen eines Telekonsils
Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten
b) im Rahmen eines Telekonsils