94a Teilleistungen nach den Nrn. 90 bis 92 bei nicht vollendeten Leistungen Präparation eines Ankerzahnes (Brückenpfeilers)
Teilleistungen nach den Nrn. 90 bis 92 bei nicht vollendeten Leistungen
Teilleistungen nach den Nrn. 90 bis 92 bei nicht vollendeten Leistungen
Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 18 und 20
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese, vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese, vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese, vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese, größeren Umfanges (mit Abformung)
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese, kleinen Umfanges (ohne Abformung)
Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen
Anatomischer Abdruck zur prothetischen Versorgung eines Kiefers
Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98 g zusätzlich (nicht bei Interimsprothesen)
h/2 bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen
Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98 g zusätzlich (nicht bei Interimsprothesen)
h/1 bei Verwendung von einer Halte- und Stützvorrichtung