5320 Eingliederung eines Obturators zum Verschluss von Defekten des Gaumens
Eingliederung eines Obturators zum Verschluss von Defekten des Gaumens.
Eingliederung eines Obturators zum Verschluss von Defekten des Gaumens.
Zuschlag bei nicht stationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind.
Zuschlag bei nicht stationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
Zuschlag bei nicht stationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind
Zuschlag bei nicht stationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind, oder zu den Leistungen nach den GOZ-Nummern 4090 oder 4130.
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion eines eines Langzeitprovisoriums, je Krone, Spanne oder Freiendbrückenglied
Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Brückenglied sowie die Entfernung
Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat sowie die Entfernung
Semipermanente Schiene unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum
Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: additive Maßnahmen, je Sitzung