GOÄ Kategorie
                    C. Nicht gebietsbezogene Sonderleistungen
                Grundlegendes
Behandlungsbereich
                    Chirurgie
                Beschreibung
                    Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz’scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband
Abrechnungsart
              BEMA
              Gesetzlich abrechnen
              GOÄ
              GOZ
              Privat abrechnen
                    Gesetzlich abrechnen
- Abrechnungsnummer 8204
 
Abrechnungsbestimmungen
                    - Wundverbände nach Ä204, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Fremdkörperentfernung), Infusion oder Injektion durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.
 
Leistungsinhalt
- Kompressions- und/oder Stabilisierungsverbände nach Trauma (Nr. 8204)
 - zirkulärer Verband des Kopfes (Nr. 8204)
 - Wundverbände die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung erbracht wurden, sind Bestandteil dieser Leistung und können nicht zusätzlich berechnet werden.
 
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
                    - Die Abrechnung der Nrn. 8200, 8204 und 8210 erfolgt entweder über den KCH-Erfassungsschein (BEMA-Teil 1 – KCH-Quartalsabrechnung) oder über das Abrechnungsformular für Kiefergelenkserkrankung und Kieferbruch (BEMA-Teil 2 – KG/KB-Monatsabrechnung). Hierbei sind regionale Unterschiede der Vorgaben der Landes-KZVen zu beachten.
 
Kommentarquelle
                    G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
                Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
                    - Wundverbände, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung erbracht wurden, sind Bestandteil dieser Leistung und können nicht zusätzlich berechnet werden.Jedoch sind komprimierende Verbände nach chirurgischen Eingriffen auch mehrfach berechnungsfähig.
 
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
                    - Kompressionsverbände können nur berechnet werden, wenn diese zu therapeutischen Zwecken angelegt werden und nicht zur alleinigen Fixierung von Wundverbänden dienen.
 
Kommentarquelle
                    G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
                Musterbeispiele für Begründungen
- Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand bei der Trockenlegung des verletzten Gebietes aufgrund starker Salivation.
 - Erhöhte Schwierigkeit aufgrund erschwerten Zuganges zum Gebiet wegen motorischer Unruhe des Patienten.