BEMA

BEMA-Leistungen

EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 2 und 2h SGB V

Der EBM Einheitliche Bewertungsmaßstab gemäß § 87 Abs. 2 und 2h1 SGB V bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.

Der Inhalt des Leistungsanspruchs der Versicherten und der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung ergibt sich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB V aus den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in Verbindung mit dem EBM Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen.

20c Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Teilkrone
Nummern
BEMA Bewertungszahl
187
BEMA Nr.
20c
Abkürzung
PK
  • Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Teilkrone
  • Die Präparation einer Teilkrone erfordert die Überkupplung aller Höcker eines Zahnes. Die Präparation einer Teilkorne ist überwiegend supragingival und bedeckt die gesamte Kaufläche und somit sämtliche Höcker
27 Pulpotomie
Nummern
BEMA Bewertungszahl
29
BEMA Nr.
27
Abkürzung
Pulp

Pulpotomie