Grundlegendes
Behandlungsbereich
Prophylaxe
Beschreibung
Die Leistung beschreibt die Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat
Leistung
- eine eingehende Untersuchung (Inspektion der Mundhöhle),
- die Erhebung der Anamnese (Ernährung/Zuckerkonsum, Nuckelflaschengebrauch),
- eine Erhebung der Anamnese zu Fluoridierungsmaßnahmen
- Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel (fluoridhaltige Zahnpaste, fluoridiertes Speisesalz
Dokumentation
- Zeitaufwand
- Name der zu unterweisenden Personen
- Unterweisungsinhalt
- praktische Anleitung der Betreuungsperson
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- Eine Leistung nach Nr. FUPr ist nur im Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. FU1 abrechenbar.
- Neben einer Früherkennungsuntersuchung nach Nr. FU2 kann eine Leistung nach Nr. 01 in demselben Kalenderhalbjahr nicht abgerechnet werden. Im folgenden Kalenderhalbjahr kann die Leistung nach der Nr. 01 frühestens vier Monate nach Erbringung der Früherkennungsuntersuchung abgerechnet werden.
- Im Zusammenhang mit einer Früherkennungsuntersuchung nach FU2 kann eine Leistung nach Nr. Ä1 nicht abgerechnet werden.
- Eine Leistung nach FU2 kann maximal 3x im Abstand von jeweils 12 Monaten berechnet werden.
Die Maßnahmen zur praktischen Anleitung unterliegen keiner Budgetierung.
Zusatzleistungen abrechenbar
Zusatzleistungen nicht abrechenbar
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 5 SGB V) (FU-RL) 1. Juli 2019
A. Allgemeiner Teil
§ 5 Inhalt und Umfang der Früherkennungsuntersuchungen
Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen umfassen:
- a) die Inspektion der Mundhöhle,
- b) Aufklärung der Betreuungspersonen über die Ätiologie oraler Erkrankungen,
- c) die Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke auch mittels Nuckelflasche, verbesserte Mundhygiene und – soweit erforderlich – einschließlich praktischer Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind,
- d) die Erhebung der Anamnese zu Fluoridierungsmaßnahmen sowie -empfehlungen, zum Ernährungsverhalten (insbesondere zum Nuckelflaschengebrauch) sowie zum Zahnpflegeverhalten durch die Betreuungspersonen,
- e) die Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel (fluoridhaltige Zahnpaste, fluoridiertes Speisesalz u. Ä.).
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsbeispiele