FU 2 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat

Kategorie
Teil 1 Kons./Chir.
Nummern
BEMA Bewertungszahl
10
BEMA Nr.
FU Pr
Abkürzung
FU Pr
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Prophylaxe
Beschreibung

Die Leistung beschreibt die praktische Anleitung und Unterweisung einer Betreuungspersonen zu Mundhygiene beim Kind zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat

Leistung

Einzelunterweisung und Anleitung der Betreuungsperson

  • Zeitaufwand
  • Name der zu unterweisenden Personen
  • Unterweisungsinhalt
  • praktische Anleitung der Betreuungsperson
1x vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat (460)
1x vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat (460)
1x vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
BEMA
Gesetzlich abrechnen
  1. Eine Leistung nach Nr. FUPr ist nur im Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. FU1 abrechenbar.
  2. Neben einer Früherkennungsuntersuchung nach Nr. FU2 kann eine Leistung nach Nr. 01 in demselben Kalenderhalbjahr nicht abgerechnet werden. Im folgenden Kalenderhalbjahr kann die Leistung nach der Nr. 01 frühestens vier Monate nach Erbringung der Früherkennungsuntersuchung abgerechnet werden.
  3. Im Zusammenhang mit einer Früherkennungsuntersuchung nach FU2 kann eine Leistung nach Nr. Ä1 nicht abgerechnet werden.


Die Maßnahmen zur praktischen Anleitung unterliegen keiner Budgetierung.

 

Kommentartext

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 5 SGB V) (FU-RL) 1. Juli 2019

A. Allgemeiner Teil

§ 5 Inhalt und Umfang der Früherkennungsuntersuchungen

Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen umfassen:
 

  • a) die Inspektion der Mundhöhle,
  • b) Aufklärung der Betreuungspersonen über die Ätiologie oraler Erkrankungen,
  • c) die Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke auch mittels Nuckelflasche, verbesserte Mundhygiene und – soweit erforderlich – einschließlich praktischer Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind,
  • d) die Erhebung der Anamnese zu Fluoridierungsmaßnahmen sowie -empfehlungen, zum Ernährungsverhalten (insbesondere zum Nuckelflaschengebrauch) sowie zum Zahnpflegeverhalten durch die Betreuungspersonen,
  • e) die Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel (fluoridhaltige Zahnpaste, fluoridiertes Speisesalz u. Ä.).
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss