Grundlegendes
Behandlungsbereich
                    Chirurgie
                Beschreibung
                    Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze oder eines Schlotterkammes im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte, je Sitzung
Leistung
                    - Beseitigen störender Schleimhautbänder oder Muskelansätze:- Schleimhautschnitt. Hiermit wird das Band vom Alveolarknochenansatz abgetrennt (nur beim Zungenbändchen erfolgt die Abtrennung nicht am Alveolarfortsatz, sondern am zungenwärts gelegenen Abschnitt) z. B. über einen „V"-förmigen Schnitt bis hin zur „VY-Plastik“ oder der relativ komplizierten „Z-Plastik“.
- Verschieben und Fixieren des losgelösten Bändchens
- primäre Wundversorgung
 
- Beseitigen eines Schlotterkammes:- Schleimhautschnitt
- Ausschneiden bzw. Herauspräparieren des überschüssigen derben Bindegewebes (Keil-Exzision)
- Überprüfen auf eine geeignete Wundrandadaptation hin
- primäre Wundversorgung
 
Dokumentation
- Patientenaufklärung
- Einverständniserklärung des Patienten (bei Minderjährigen Einverständnis der Erziehungsberechtigten)
- genau Beschreibung der Maßnahmen
- besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
- Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
- ggf. Nahtmaterialangabe
- ggf. Anzahl der Nähte
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
                  Gesetzlich abrechnen
              Abrechnungsbestimmungen
- abrechenbar für das Beseitigen störender Schleimhautbänder
- störender Muskelansätze
- eines Schlotterkammes
- je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, je Sitzung
- auch für das Durchtrennen des Lippenbändchens (Frenektomie) und operative Entfernung des Zungenbändchens
Zusatzleistungen abrechenbar
Zusatzleistungen nicht abrechenbar
Referenzziffer
Referenzziffer