Zahnersatz

Provisorische Befestigung / endgültige Befestigung GKV

01.07. Beim GKV-Patienten wurde in den vorangegangenen Sitzungen eine Brücke zum Ersatz der fehlenden Zähne 25 und 26 präpariert, sowie Abdrücke für die Erneuerung der implantat getragenen Krone an 16 auf dem vorhandenen Abutment  genommen.