2386 Schleimhauttransplantation – einschließlich operativer Unterminierung der Entnahmestelle und plastischer Deckung –

Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Schleimhauttransplantation – einschließlich operativer Unterminierung der Entnahmestelle und plastischer Deckung –

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
77
Abrechenbar je:
Transplantat

Abrechnungsbestimmungen

  1. für Schleimhauttransplantation

  2. je Empfängergebiet und je Entnahmegebiet, bei einem Empfänger- und einem Entnahmegebiet insgesamt nur einmal

  3. nicht abrechenbar neben :

    • Probeexzisionen und Exzisionen nach Nr. 2401-2404;

    • Plastischer Verschluss der Kieferhöhle (BEMA 51a-b),

    • Mundboden- oder Vestibulumplastik (BEMA-Nr. 59)

    • Tuberplastik (BEMA-Nr. 60)

    • Ortsgleich neben 2381 (einfache Hautlappenplastik) oder 2382 (schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation)

    • Zuschläge zu ambulanten vertragszahnärztlichen Operationsleistungen nach den GOÄ-Nrn. 440 bis 445

Leistungsinhalt

Leistungsinhalt enthält die Gewinnung und Entnahme des Transplantates als auch die eigentliche Überpflanzung und die Versorgung der Entnahmestelle, auch wenn diese gesondert plastisch gedeckt werden muss. Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung kann eine Schleimhauttransplantation bei der Vorbereitung eines zahnlosen Kiefers bzw. eines unbezahnten Kieferabschnittes zur Aufnahme eines Zahnersatzes notwendig sein

Privat abrechnen

Punktzahl:
688
(1) 40,10 (2.3) 92,23 (3.5) 140,36
Abrechenbar je:
Operationsgebiet

Leistungsinhalt

Leistungsinhalt enthält die Gewinnung und Entnahme des Transplantates als auch die eigentliche Überpflanzung und die Versorgung der Entnahmestelle, auch wenn diese gesondert plastisch gedeckt werden muss. Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung kann eine Schleimhauttransplantation bei der Vorbereitung eines zahnlosen Kiefers bzw. eines unbezahnten Kieferabschnittes zur Aufnahme eines Zahnersatzes notwendig sein

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Leistungsinhalt enthält die Gewinnung und Entnahme des Transplantates als auch die eigentliche Überpflanzung und die Versorgung der Entnahmestelle, auch wenn diese gesondert plastisch gedeckt werden muss. Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung kann eine Schleimhauttransplantation bei der Vorbereitung eines zahnlosen Kiefers bzw. eines unbezahnten Kieferabschnittes zur Aufnahme eines Zahnersatzes notwendig sein