UP6d Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene,Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen

BEMA Bewertungszahl:
19
BEMA Nr.:
UP6d
Behandlungsbereich:
Schienen und Aufbissbehelfe

Beschreibung

Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene, Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen

Leistung

Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen an einer Unterkieferprotrusionsschiene

Dokumentation

  • Region - Bereich des wiederherzustellenden Halteelemtes oder Stützvorrichtung
  • ggfs. Abformmaterialien
  • Laborkosten
  • Ergebnis der Kontrolle nach Wiedereingliederung

 

Abrechenbar je:
Unterkieferprotrusionsschiene

Abrechnungsbestimmungen

Für das Reinigen, Säubern und Polieren von Unterkieferprotrusionsschienen einschließlich der Protrusionselemente können den Krankenkassen keine Kosten berechnet werden.

Kommentare / Hinweise

BEMA-Nr. UP6

Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene

Mit BEMA-Nrn. UP6 a bis UP6 e werden Gebühren für Reparaturleistungen und ggf. erforderliche Erweiterungen vereinbart. Mit der Ausdifferenzierung in fünf Einzelleistungen sollen sämtliche regelhaft in Betracht kommenden Reparaturen abgedeckt und mit den entsprechenden Bewertungen dem jeweiligen Inhalt und Aufwand Rechnung getragen werden. In Abgrenzung dazu wird klargestellt, dass für das bloße Reinigen, Säubern und Polieren von Unterkieferprotrusionsschienen einschließlich der Protrusionselemente den Krankenkassen keine Kosten berechnet werden können. Seite

Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteile

Beschlossen durch