UP3 Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene

BEMA Bewertungszahl:
223
BEMA Nr.:
UP3
Behandlungsbereich:
Schienen und Aufbissbehelfe

Beschreibung

Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene

Leistung

Eingliederung einer Unterkieferprotrusionsschiene

Dokumentation

  • Eingliederung der UP
  • Ergebnis der Kontrolle bei Eingliederung
Abrechenbar je:
Unterkieferprotrusionsschiene

Kommentare / Hinweise

UP3

Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene

1. Die Leistung nach UP3 umfasst das Eingliedern einer zweiteiligen, bimaxillär verankerten Unterkieferprotrusionsschiene mit individuell reproduzierbarer Adjustierung sowie der Möglichkeit einer individuellen Nachjustierung mindestens in Millimeterschritten sowie Einstellung des Protrusionsgrads ausgehend von regelhaft mindestens 50 % der maximal möglichen aktiven Unterkieferprotrusion.

2. Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.

Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

BEMA-Nr. UP3

Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene

Mit BEMA-Nr. UP3 wird die Eingliederung der Schiene abgebildet.

Sie umfasst zum einen das Eingliedern einer zweiteiligen, bimaxillär verankerten Unterkieferprotrusionsschiene mit individuell reproduzierbarer Adjustierung sowie der Möglichkeit einer individuellen Nachjustierung mindestens in Millimeterschritten.

Zum anderen wird die Erstanpassung umfasst, bei dieser erfolgt die individuelle Einstellung des Protrusionsgrads durch die Vertragszahnärztin oder den Vertragszahnarzt, ausgehend von regelhaft mindestens 50 % der maximal möglichen aktiven Unterkieferprotrusion.

Maßgebend für die individuelle Einstellung ist eine für die Patientin oder den Patienten angenehm empfundene (schmerz- und spannungsfreie) Vorverlagerung des Unterkiefers.

Die Bewertung der im Rahmen der Nummer UP3 zu erbringenden zahnärztlichen Leistungen wird insgesamt auf 223 Punkte festgelegt.

Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Abrechnungsbeispiele

Gerichtsurteile

Beschlossen durch