126b Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laborkosten
Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laboratoriumskosten.
EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 2 und 2h SGB V
Der EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab gemäß § 87 Abs. 2 und 2h1 SGB V bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.
Der Inhalt des Leistungsanspruchs der Versicherten und der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung ergibt sich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB V aus den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in Verbindung mit dem EBM Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen.
Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laboratoriumskosten.
Wiedereingliederung eines Bandes
Entfernung eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments
Eingliederung eines Teilbogens einschließlich Material- und Laboratoriumskosten
Ausgliederung eines Teilbogens
Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens einschließlich Material- und Laboratoriumskosten.
Eingliederung eines individualisierten Vollbogens einschließlich Material- und Laboratoriumskosten.
Ausgliederung von Vollbögen, je Bogen
Wiedereingliederung eines Voll- oder Teilbogens
Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen (Palatinal- oder Transversalbogen, Quadhelix, Lingualbogen, Lipbumper, Headgear über je zwei Ankerbändern) einschließlich Material- und Laboratoriumskosten.