Grundlegendes
Behandlungsbereich
Kieferorthopädie
Beschreibung
Eingliederung einer Gesichtsmaske
Leistung
- Anpassung und EIngleidern der Gesichtsmaske
- eine Kopf-Kinn-Kappe ist keine vertragliche Leistung
Dokumentation
- Typ und Hersteller der eingegliederten Apparatur
- Zahnangabe und Tragehinweise für Gerät und zusätzliche Elemente (Gummizüge)
- Tragedauer
- Informationen zur Unterweisung von Patient und Erziehungsberechtigten
Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind.
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- Neben den Leistungen nach Nrn. 131 a bis c können Material- und Laboratoriumskosten gesondert abgerechnet werden.