862 0 Leistungseinheit – Einfügen Regulierungs- oder Halteelement

BEL-Nr.:
862 0

Leistungsinhalt

Einfügen eines neuen Dehn- oder Regulierungselementes

abgegoltene, unmittelbar zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen:
• Herauslösens des defekten Elementes

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Art und Anzahl der erneuerten oder ergänzten Elemente mite Regionsangabe

• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

• je eingefügtem Element einmal abrechenbar; dies gilt auch für Halte- und Stützelemente, die nach den L-Nrn. 380 0 und 381 0 abrechenbar sind.

Beachte

• nur in Verbindung mit der BEL-Nr. 861 0 (Grundeinheit/Instands. KFO oder Aufbissbehelf) berechenbar.

• Berechnung erfolgt je eingefügtem Element. Die Elemente selbst können zusätzlich berechnet werden. Bei Dehn- und Reguierungselementen (Schrauben) fällt zudem erneut das Basis trennen nach BEL-Nr. 722-0 an.

Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.

Kommentare / Hinweise

Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)

  • •  Die kieferorthopädischen Reparaturleistungen wurden aus dem speziellen Leistungsteil der Gruppe 7 in die für Reparaturen und Erweiterungen maßgebliche Gruppe 8 überführt. Damit soll eine über alle Leistungsbereiche gleichermaßen strukturierte Zuordnung sichergestellt werden. Zahntechnische Leistungen aus allen Bereichen, die sich mit Reparaturen und Erweiterungen befassen, sind in der Gruppe 8 zusammengefasst.
  • •  BEL-Nr. 762 0 LE Einfügen Regulierungs- oder Halteelement erhält die neue BEL-Nr. 862 0 LE Einfügen Regulierungs- oder Halteelement.
  • •  Die Erläuterungen zum Leistungsinhalt und zur Abrechnung wurden gegenüber der BEL-Nr. 762 0 ergänzt und damit präzisiert. Bei der Festsetzung des Preises für die BEL-Nr. 862 0 gehen der VDZI und der GKV-SV davon aus, dass der Preis für die BEL-Nr. 762 0 BEL II - 2006 als Ausgangsbasis für die Preisverhandlungen zur BEL-Nr. 862 0 zu Grunde gelegt wird.

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Einfügen eines neuen Elementes, z. B. Dehn-, Halte-, Regulierungs-, Abstütz- oder Abschirmelementes oder eines Aufbisses, ggf. einschließlich des Herauslösens des defekten Elementes

Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 862 0 ist je eingefügtem Element einmal abrechenbar; dies gilt auch für Halte- und Stützelemente, die nach den L-Nrn. 380 0 und 381 0 abrechenbar sind.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI