744 0 Metallverbindung KFO

BEL-Nr.:
744 0

Leistungsinhalt

• Lötung je Verbindungsstelle,
• auch bei Wiederherstellungsmaßnahmen und/oder Erweiterungen

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Region

• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Beachte

• auf KFO Technik beschränkt
• an festsitzenden und herausnehmbaren Geräten möglich

• Lötmaterial darf nicht zusätzlich berechnet werden

Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.

Kommentare / Hinweise

Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 744 0 ist je Verbindungsstelle, auch bei Wiederherstellung und/oder Erweiterung, abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI

Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:

Besteht zwischen der Anzahl der abgerechneten Verankerungselemente (L-Nr. 742 0) und der abgerechneten eingearbeiteten Einzelelemente (L-Nr. 743 0) auf der einen Seite und der abgerechneten Metallverbindungen (L-Nr. 744 0) auf der anderen Seite ein zwingender Zusammenhang?
•  Nach den Erläuterungen zur Abrechnung ist die L-Nr. 744 0 ,Metallverbindung‘ je Verbindungsstelle abrechnungsfähig.
•  Zwischen der Anzahl der berechneten Verankerungselemente (L-Nr. 742 0) und der berechneten eingearbeiteten Einzelelemente (L-Nr. 743 0) sowie der Anzahl der Metallverbindungen (L-Nr. 744 0) besteht kein zwingender Zusammenhang.
•  Der Verschluss eines Bandes ist ebenfalls nach L-Nr. 744 0 abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung