022 8 Bisswall bei Implantatversorgung

BEL-Nr.:
022 8

Leistungsinhalt

Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis aus Kunststoff, aus Metall oder auf eine Prothese.

Der Bisswall ergänzt die genannten Basen zur Bissregisrierhilfe.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

  • Verwendetes Material
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

Die L-Nr. 022 8 ist nur für eine Versorgung nach 36b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter Kiefer) abrechenbar.

Die L-Nr. 022 8 ist je Basis einmal abrechenbar.

Die L-Nr. 022 8 ist für das Aufbringen eines Bisswalls asu Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-nr- 021 6 je Basis einmal abrechenbar.

Beachte

Nur bei atrophierten Kiefer nach Zahnersatz-Richtlinie 36b abrechenbar.

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterialien