021 4 Basis für Stützstiftregistrierung

BEL-Nr.:
021 4

Leistungsinhalt

Basis aus Kunststoff für einen vollbezahnten, teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer zur Aufnahme des Registrierbestecks für eine Stützstiftregistrierung.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Anzahl der hergestellten Basis / Basen

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

 

Abrechnungsbestimmungen

• Die L-Nr. 021 4 ist je Kiefer abrechenbar. Für das Anbringen des aus Registrierplatte und Registrierstift bestehenden Registrierbestecks auf die Basen nach L-Nr. 021 4 für Oberkiefer- und Unterkiefer ist die L-Nr. 023 0 einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung    abrechenbar.

• Neben der L-Nr. 021 4 ist die L-Nr. 022 0 nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Basis aus Kunststoff für einen vollbezahnten, teilbezahnten oder zahnlosen Kiefer zur Aufnahme des Registrierbestecks für eine Stützstiftregistrierung.

 

Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 021 4 ist je Kiefer abrechenbar.

Für das Anbringen des aus Registrierplatte und Registrierstift bestehenden Registrierbestecks auf die Basen nach L-Nr. 021 4 für Oberkiefer- und Unterkiefer ist die L-Nr. 023 0 einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.

Neben der L-Nr. 021 4 ist die L-Nr. 022 0 nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI