Sekundärteil des Geschiebes 33 wieder einarbeiten - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/gleichartige Versorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
GOZ
BEL II
BEB '97
BEB Zahntechnik
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Sekundärteil des Geschiebes 33 wieder einarbeiten

01.07.: Pat. kommt zur eingehenden Untersuchung und Beratung in die Praxis. Hierbei zeigt sich, dass sich das Sekundärteil des Geschiebes an der Krone 33 (natürlicher Zahn) von der Metallbasis der Prothese gelöst hat. Pat. hat das Teil dabei. Die Prothese und das Primärteil sind etwa 4 Jahre als und ansonsten noch Funktionsfähig und müssen nicht erneuert werden. Das Geschiebe wird intraoral mit einem Provisorischen Material fixiert, mittels eines Abdruckmaterials abgeformt und anschließend zur Reparatur ins Labor gegeben zum Einarbeiten und zur Wiederherstellung der Funktion der Prothese

01.07.: 2. Sitzung: Pat. kommt zur Wiedergliederung der Prothese. Sitz der Prothese und des Geschiebes ist gut. Funktionsfhäigkeit wiederhergestellt.

 

TP                
R                
B                
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B          k     
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
01.07.33GOZ
5090
Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach der Nummer 508011106.19
01.07.ukBEMA
100b(i)
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung)15050
Gesamt: 74.19

Berechnungsfähige Materialien

  • Material für Kunststoff für die Fixierung

  • Abformmaterial

  • ggf. Lot

  • ggf. Laserdraht

Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

    Gleichartige Versorgung

löst folgenden Festzuschuss aus:

   1x 6.3

 

Geschiebe an Herausnehmbaren ZE stellen keine Bema-Leistung dar. Das Wiederherstellen eines Geschiebes wird nach GOZ berechnet. Erfolgt eine intraorale Fixierung des Sekundärteils an der eingegliederten Prothese durch Kunststoffe, wird dies einer Abformung gleichgestellt.

Bei Reparaturen ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse in der Regel nicht notwendig, je nach Regelung der entsprechenden KZV, es sei denn es trifft die Härtefallregelung auf den Patienten zu.

Im Bemerkungsfeld wird die genaue Beschreibung der Leistungen zu notiert.