Adhäsivbrücke statt Interimsprothese - PKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/andersartige Versorgung

Abrechnungsbereiche

GOZ
BEB '97
Festzuschuss
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Adhäsivbrücke mit Metallgerüst nach Extraktion 22 als Interimsversorgung

TP        AAVA     
R         E      
B         X      
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
20.07.GOZ
0030
erstellen eines Heil- und Kostenplan120011.25
08.06.22GOZ
5150
Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke, für die erste zu überbrückende Spanne 173041.06
Gesamt: 52.31

Berechnungsfähige Materialien

Abformmaterial, Bissmaterial

Legierung

Hinweise zur Abrechnung

Zahnersatzrichtlinie 13:
In Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, kann ein Interimsersatz angezeigt sein. Dies gilt insbesondere bei fehlenden Frontzähnen und zur Sicherung der Bisslage.

Daraus erschliesst sich Anspruch auf Festzuschuss 5.1.

Entspricht der Andersartigen Versorgung, daher komplette Berechnung nach GOZ