Gebührenziffer:
Ä15
Behandlungsbereich:
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung
Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken
Privat abrechnen
Punktzahl:
300
(1) 17,49 €
(2.3) 40,22 €
(3.5) 61,20 €
Abrechenbar je:
einmal je Kalenderjahr
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 15 darf nur einmal im Kalenderjahr berechnet werden. Neben der Leistung nach Nummer 15 ist die Leistung nach Nummer 4 im Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.
zusätzlich berechnungsfähig
und weitere funktionsdiagnostische und -therapeutische Leistungen
und weitere bildgebende Diagnostik
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare
- Einleitung/Koordination von Physiotherapie
- Einleitung/Koordination von Logopädie
Einleitung/Koordination sozialer Maßnahmen z. B.:
- Kontakt zu Pflegeheimen, Pflegediensten, sozialen Einrichtungen, Kureinrichtungen, Krankenkassen
- Gespräche mit Angehörigen des chronisch Kranken
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: