Ä70 / 7700 Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Gebührenziffer:
Ä70
Behandlungsbereich:
Beratungen/Besuche/Konsilien

Beschreibung

Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
5

Dokumentation

  • Abrechnungsnummer 7700
  • Art und Inhalt
     
Abrechenbar je:
je Inanspruchnahme

Leistungsinhalt

  • kurze Bescheinigungen, Berichte und Zeugnisse,
  • Arbeitunfähigkeitbescheinigungen
  • Patientenbegleitschreiben, z. B. mit spezifischen Hinweisen auf patientenbezogene Besonderheiten für weiterbehandelnden Zahnarzt, MKG , KFO u. ä,
  • KZV Besonderheiten beachten

zusätzlich berechnungsfähig

Privat abrechnen

Punktzahl:
40
(1) 2,33 (2.3) 5,36 (3.5) 8,16
Abrechenbar je:
je Inanspruchnahme

Abrechnungsbestimmungen

  • keine

Leistungsinhalt

  • Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber
  • Schulbescheinigungen
  • Behandlungsabschlussbescheinigungen
  • Ausstellen eines PSI-Index
  • Porto gem. § 10 GOÄ zusätzlich berechenbar
  • nicht für das Ausstellen von Rezepten und Wiederholungsrezepten und Krankenkassenanfragen der PKV oder privater Zusatzversicherungen

zusätzlich berechnungsfähig

alle weitern zahnärztlichen und/oder ärztlichen Leistungen

Kommentare

Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis Stand April 2018

Die Gebühr ist auch für andere kurze Bescheinigungen wie die Ausstellung eines neuen Impfausweises, Eintragungen im Allergiepass, Schulbefreiung, Sportbefreiung, Befreiung vom Kindergarten, Personenbeförderungsschein etc. berechnungsfähig. Unter Beachtung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 31.12.2018 berechtigen das Ausstellen eines Röntgenpasses und Eintragungen in diesen zur Berechnung der Nummer.
 

Kommentarquelle:
BZÄK

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht