Gebührenziffer:
Ä70
Behandlungsbereich:
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
5
Dokumentation
- Abrechnungsnummer 7700
- Art und Inhalt
Abrechenbar je:
je Inanspruchnahme
Leistungsinhalt
- kurze Bescheinigungen, Berichte und Zeugnisse,
- Arbeitunfähigkeitbescheinigungen
- Patientenbegleitschreiben, z. B. mit spezifischen Hinweisen auf patientenbezogene Besonderheiten für weiterbehandelnden Zahnarzt, MKG , KFO u. ä,
- KZV Besonderheiten beachten
zusätzlich berechnungsfähig
Privat abrechnen
Punktzahl:
40
(1) 2,33 €
(2.3) 5,36 €
(3.5) 8,16 €
Abrechenbar je:
je Inanspruchnahme
Abrechnungsbestimmungen
- keine
Leistungsinhalt
- Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Schulbescheinigungen
- Behandlungsabschlussbescheinigungen
- Ausstellen eines PSI-Index
- Porto gem. § 10 GOÄ zusätzlich berechenbar
- nicht für das Ausstellen von Rezepten und Wiederholungsrezepten und Krankenkassenanfragen der PKV oder privater Zusatzversicherungen
zusätzlich berechnungsfähig
alle weitern zahnärztlichen und/oder ärztlichen Leistungen
Kommentare
Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis Stand April 2018
Die Gebühr ist auch für andere kurze Bescheinigungen wie die Ausstellung eines neuen Impfausweises, Eintragungen im Allergiepass, Schulbefreiung, Sportbefreiung, Befreiung vom Kindergarten, Personenbeförderungsschein etc. berechnungsfähig. Unter Beachtung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 31.12.2018 berechtigen das Ausstellen eines Röntgenpasses und Eintragungen in diesen zur Berechnung der Nummer.
Kommentarquelle:
BZÄK
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: