Erhebung eines Gingivalindex und/ oder eines PA-Index mehrmals
Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/ oder eines PA-Index (PSI) in Rahmen einer Unterstützenden Parodontitis-Therapie (UPT) für das 3. Und 4 Mal im Jahr § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr.